Die Causa um unter falschem Namen vernichtete Festplatten ist am Mittwoch wieder in den Ibiza-Untersuchungsausschuss zurückgekehrt. Befragt wurde ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Er war unter Türkis-Blau Kollege jenes Mannes, der die Festplatten extern schreddern ließ, und ist jetzt im Kabinett von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) tätig. Der Mann betonte zu Beginn, dass er wegen einer „politisch motivierten Anzeige“ von NEOS und SPÖ als Beschuldigter geführt werde.
Daraus schloss SPÖ-Mandatar Jan Krainer, dass die Staatsanwaltschaft offenbar wieder Ermittlungen in der Schredder-Causa aufgenommen hat und einen Anfangsverdacht sieht. SPÖ und NEOS hatten Ende Februar eine Sachverhaltsdarstellung gegen zwei Kurz-Mitarbeiter eingebracht.
Ausgebaute Festplatten übergeben
Darin geht es vorwiegend um die Unterdrückung von Beweismitteln. Dem Mitarbeiter im Kanzleramt wird darin vorgeworfen, nur drei von fünf ausgebauten Festplatten seinem Kollegen zur Vernichtung übergeben zu haben, weswegen dieser zwei behalten haben müsse. Gegenüber orf.at bestätigte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen falscher Auskunft, die sich noch im Anfangsstadium befänden. Der Beschuldigte sagte, dass er noch gar keine Akteneinsicht gehabt habe und auch noch nicht einvernommen worden sei.
Die Auskunftsperson hatte das Recht, sich im U-Ausschuss Antworten zu entschlagen und tat dies auch ausgiebig. Daraus entspann sich ein Streit zwischen den Fraktionen, nicht zuletzt, da der Mann wiederholt auf eine „politisch motivierte Sachverhaltsdarstellung“ verwies.
Auskunftsperson wollte mit „Mythen und Unwahrheiten“ aufräumen
Wiewohl er zu keinem der Beweisthemen etwas sagen könne, wolle er die Gelegenheit nutzen, mit „Mythen und Unwahrheiten“ aufzuräumen und aufzuklären, hatte der Mann zuvor erklärt. Denn bewusst werde die Festplattenvernichtung im Mai 2019 nach dem Platzen von Türkis-Blau immer mit dem Ibiza-Video vermischt. Weder habe er das Ibiza-Video als Original noch als Kopie „jemals besessen“, bis zur Veröffentlichung habe er nichts von dessen Existenz gewusst. „Ich habe das Video bis jetzt nicht gesehen, außer der bekannten Szenen“, meinte er.
Schreddern „üblicher Vorgang“
Die Vernichtung der Festplatten aus den Multifunktionsgeräten sei zudem ein „üblicher Vorgang“ und wegen der sensiblen Informationen, die sich darauf befinden, auch „notwendig und rechtmäßig“. Dies sei auch von den Vorgängerregierungen so gehandhabt worden, was im Übrigen auch von Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein bestätigt worden sei. Die fragliche Festplattenvernichtung fand allerdings unter unüblichen Umständen statt - unter falschem Namen und ohne die Rechnung zu bezahlen.
Festplatten für Drucker oder Laptops?
Die Auskunftsperson verwies zudem auf eine unmittelbar vor der Befragung vom Bundeskanzleramt veröffentlichte Stellungnahme, wonach ausgeschlossen werden könne, dass es sich bei den im Mai 2019 vernichteten Festplatten um Laptop-Festplatten gehandelt habe. Darüber hinaus wurde dem Bundeskanzleramt durch den Lieferanten der Multifunktionsgeräte bestätigt, dass die vernichteten Festplattentypen in Multifunktionsgeräten des Lieferanten funktionierten. Laut Opposition waren aber zwei der fünf Festplatten in Laptops bzw. PCs verbaut.
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