Der Verfassungsgerichtshof hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten persönlichen E-Mails vorzulegen. Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April. Die Opposition hatte bereits mehrmals beklagt, keine Akten und Unterlagen vom Kanzleramt geliefert bekommen zu haben. Der Kanzler selbst sieht das allerdings anders.
Sobald die Unterlagen beim VfGH eingelangt sind, werde dieser dann entscheiden, ob die von den Oppositionsparteien verlangten Unterlagen für den U-Ausschuss „abstrakt relevant“ sind und daher dem Ausschuss auch vorzulegen sind. Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu.
„Kontrollauftrag nicht möglich“
Der Bundeskanzler habe sich zwar nach dem Einlangen des Oppositionsschreibens zum Gegenstand geäußert, schreibt der VfGH. Er habe jedoch nicht „der Aufforderung zur Vorlage von vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen entsprochen“, heißt es weiter. Ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des „dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages“ nicht möglich, lautet der Hinweis des Höchstgerichts.
Opposition wandte sich an VfGH
Die Opposition - konkret SPÖ, FPÖ und NEOS - hatte sich vor rund zwei Wochen in einem Schreiben an den VfGH gewandt. Kurz habe zwar eine Vielzahl an Akten und Unterlagen insbesondere des Verfassungsdienstes übermittelt, heißt es darin - jedoch kein einziges E-Mail von ihm selbst. Ebenso wenig lägen dem U-Ausschuss Unterlagen zu Terminen des Kanzlers während des Untersuchungszeitraums vor.
Alle relevanten Unterlagen geliefert?
Der Kanzler sieht das allerdings anders, wie er am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz bemerkte: „Es ist von meinem Team alles, was relevant ist, was vorhanden ist und das existiert hat, geliefert worden.“ Was es nie gegeben habe, könne aber auch nicht geliefert werden. Alles, was nach Ende der ÖVP-FPÖ-Regierung vorhanden und relevant war, sei veraktet und geliefert worden, so Kurz.
Es ist von meinem Team alles, was relevant ist, was vorhanden ist und das existiert hat, geliefert worden.
Kanzler Kurz
Weitgehend gelöscht wurde offenbar der Kalender des Bundeskanzlers aus seiner ersten Amtszeit 2017 bis 2019. Wie der Sprecher des Kanzlers der APA sagte, wurden zwar alle Termine, die im Zusammenhang mit einem Akt standen, dem Staatsarchiv übermittelt. „Aber der Kalender wird als persönliches Schriftgut gesehen und ist gelöscht worden.“ Diese Auskunft habe man vom Staatsarchiv erhalten und sich ans Archivgesetz gehalten, so der Sprecher. Der Direktor des dem Kanzleramt unterstellten Staatarchivs, Helmut Wohnout, hatte angesichts dieser Debatte aber schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass das Archivgesetz nicht konkret regle, ob ein Kalender vorgelegt werden muss oder nicht.
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