Die Ende März ausgelaufene Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes wird rückwirkend mit Anfang April bis Ende Juni verlängert. Zudem werden der Kulturszene 20 weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Einzig die NEOS waren dagegen, dass die Notstandshilfe allgemein angehoben wird. Sozialsprecher Gerald Loacker vermisste die Treffsicherheit der Maßnahme, würde doch damit beispielsweise auch Ehepartnern von Gutverdienern der Mehrbetrag ausgeschüttet. SPÖ und FPÖ wiederum kritisierten, dass die Maßnahme erst zu spät und auf Aufforderung der Opposition komme.
Kulturhilfe auf 140 Mio. Euro aufgestockt
Einstimmig beschlossen wurde die Aufstockung der Kulturhilfe. In diesem Fall geht es um den Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler, der um 20 auf 140 Millionen aufgestockt wurde. Damit sollen Corona-bedingte Einnahmenausfälle aufgrund abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Kulturhäuser kompensiert werden. Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hofft, dass man ein letztes Mal nachschießen muss, weil der Kulturbetrieb über den Sommer wieder Fahrt aufnimmt.
Exekutionsrechtsreform beschlossen
Abseits des Pandemie-Themas wurde eine große Reform des Exekutionsrechts fixiert, die sowohl Schuldnern als auch Gläubigern Erleichterungen bringen soll. Eine in Corona-Zeiten geschaffene Regelung wurde ins Dauerrecht übernommen: Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen können weiterhin gewaltbetroffene Frauen vertreten und in ihrem Auftrag Einstweilige Verfügungen auf Betretungsverbote bei Gericht beantragen.
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