Van der Bellen mahnt:

„An die Verfassung haben sich alle zu halten“

Politik
06.05.2021 18:48

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Donnerstag zu dem Exektionsantrag des Verfassungsgerichtshofs in der Causa Finanz-E-Mails deutliche Worte gefunden: „Die Bundesverfassung regelt unser gemeinsames Zusammenleben und daher haben sich auch alle daran zu halten.“ Er erwarte sich, dass das Ressort von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) der Aufforderung des VfGH zur Vorlage der entsprechenden Dateien nachkommen wird. Wenig später wurden die Akten tatsächlich geliefert.

Ich bin als Bundespräsident auf die Verfassung angelobt und werde meine Pflichten diesbezüglich erfüllen“, so Van der Bellen. Allerdings habe ihm Finanzminister Blümel im persönlichen Gespräch versichert, dass er der Aufforderung des VfGH ehebaldigst nachkommen werde. 

Sollte dies aber „wider Erwarten“ nicht passieren, so werde er als Bundespräsident seine verfassungsrechtliche Pflicht erfüllen - sprich, die Exekution des Entscheids in die Wege leiten. 

Bundespräsident Alexander Van der Bellen (Bild: APA/Bundesheer/Peter Lechner)
Bundespräsident Alexander Van der Bellen

Finanzministerium will Daten nun liefern
Kurz nach der VfGH-Entscheidung am Donnerstag teilte das Finanzministerium mit, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln. „Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen“, hieß in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Finanzministerium „hat bereits bisher über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und wird noch heute die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln.“

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei seiner zweiten Befragung im Ibiza-U-Ausschuss (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei seiner zweiten Befragung im Ibiza-U-Ausschuss

204 Ordner an Parlamentsdirektion übergeben
Gesagt und getan. Am Nachmittag wurden 204 Ordner an die Parlamentsdirektion übergeben, wie das Finanzressort bekannt gab (siehe Bild unten).

(Bild: Finanzministerium, Krone KREATIV)

Die Vorgeschichte: Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 3. März über die Herausgabe der betreffenden E-Mails des Bundesministeriums für Finanzen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss entschieden. Allein: Bislang ist diese noch nicht vollständig erfolgt, weshalb nun die Exekution durch den Bundespräsidenten beantragt wurde. Dem stehen dafür zahlreiche Mittel zur Verfügung - als Oberbefehlshaber im Ernstfall sogar das Bundesheer. 

Kritik von der Opposition
Von der Opposition kam nach dem VfGH-Entscheid heftiger Kritik an der ÖVP. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sprach von einer „wegweisenden Entscheidung“. Seine NEOS-Kollegin Stphanie Krisper findet es „beschämend“, dass so ein einzigartiges Vorgehen nötig ist. Und FPÖ-Fraktionschef Christian Hafenecker forderte gar den Rücktritt Blümels.

Jörg Haider „lieferte“ 2007 nach Androhung
Der Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofes zur Aktenlieferung an den Ibiza-U-Ausschuss ist formal nicht der erste dieser Art, aber der erste dieser Tragweite. Bisher ging es in solchen Anträgen um die Eintreibung zuerkannter Prozesskosten und ähnliches, also nicht wirklich vergleichbare Fälle. Erst einmal drohte einem Spitzenpolitiker die Exekution im Auftrag des Bundespräsidenten - und Jörg Haider „lieferte“ im Jahr 2007 schon nach Ankündigung des Antrags.

Damals ging es um den Ortstafelstreit, konkret kleine slowenische Zusatzschildchen, die in zwei Kärntner Gemeinden angebracht worden waren, um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln zu umgehen. Der VfGH erklärte das per Erkenntnis vom 28. Dezember 2006 für rechtswidrig. Aber Haider kam als Kärntner Landeshauptmann seiner Pflicht nicht nach, dieses Erkenntnis - damit es in Kraft treten konnte - im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Jörg Haider im Jahr 2006 bei der Montage eines Zusatzschildes mit dem slowenischen Ortsnamen: Der VfGH erklärte das per Erkenntnis vom 28. Dezember 2006 für rechtswidrig - Haider kam der Kundmachung im Landesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten allerdings erst nach Mahnung durch den VfGH nach. (Bild: APA/Gert Eggenberger)
Jörg Haider im Jahr 2006 bei der Montage eines Zusatzschildes mit dem slowenischen Ortsnamen: Der VfGH erklärte das per Erkenntnis vom 28. Dezember 2006 für rechtswidrig - Haider kam der Kundmachung im Landesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten allerdings erst nach Mahnung durch den VfGH nach.

Der VfGH sandte ihm Mitte Jänner 2007 ein Mahnschreiben. Als auch das nicht fruchtete, drohte der damalige Präsident Karl Korinek Mitte Februar, beim Bundespräsidenten die Exekution zu beantragen. Das beeindruckte Haider dann offenbar: Kurz vor der im zweiten Mahnschreiben gesetzten Frist 23. Februar kam er seiner Pflicht zur Kundmachung nach.

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