Wie bereits angekündigt, werden Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport am 19. Mai wieder öffnen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach am Montag von einer „Freude für uns alle“ und einem „Turbo für die Wirtschaft“, alles aber natürlich mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen. Große Events wie Hochzeiten, Vereinsfeste oder Ähnliches werden allerdings weiterhin nicht möglich sein. Weitere Öffnungsschritte soll es schon per 1. Juli geben.
Im Summe sei man gut durch die dritte Corona-Welle gekommen, so Kurz. Man habe mit dem heutigen Montag gut 2,6 Millionen Erstgeimpfte und werde weiterhin auf Regionalisierung setzen, was die Bekämpfung der Pandemie durch verschärfte Maßnahmen betrifft. Dennoch seien die aktuellen Infektionszahlen und die aktuelle Lage eine „gute Basis für die Öffnungen“, so Kurz.
Vom Fußballmatch bis zur Blasmusik soll wieder alles möglich sein.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)
Basis des Konzepts ist die „3-G-Regel“, sprich: Der Zutritt wird nur für geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Personen möglich sein. Einen kleinen Wermutstropfen gab der Kanzler gleich zu Beginn der Präsentation bekannt: Große Feste wie Hochzeiten, Vereinsfeste oder Familienfeiern werden weiterhin nicht möglich sein, „da diese Veranstaltungen leider immer wieder zu Superspreader-Events werden“. Dies soll allerdings ab 1. Juli wieder möglich werden. „Der Plan ist: Hochzeiten, Feste, alles, wo gefeiert wird und man intensiven Kontakt hat, spätestens mit 1. Juli“, so Kurz.
„Das Leben wird wieder bunter“
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagte, es sei eine Freude, dass das Leben in Österreich wieder bunter werde, dennoch dürfe man weiterhin „nicht schludern“: „Wir werden weiterhin im Auge behalten, wie sich alles entwickeln wird.“ Das Instrument der regionalen Bekämpfung sei „das Mittel der Wahl“, dennoch müsse auch die Bevölkerung mit Verantwortung leben. Kogler dankte zudem den Kulturinstitutionen des Landes besonders für ihr Durchhaltevermögen und „die konstruktive Zusammenarbeit“.
In neun Tagen - am 19. Mai - wird das Leben in Österreich wieder bunter werden. Mit Sicherheit.
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
Impfung befreit für drei Monate vom Testen
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte anschließend, man sei froh, bis Juni allen Impfwilligen eine Impfung anbieten zu können. Eine Erstimpfung befreit bereits für drei Monate von der Testpflicht, spätestens dann muss aufgefrischt worden sein. Die zweite Impfung befreit für sechs Monate vom Testen. Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Testbefreiung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. Als Nachweis soll zum einen der viel besprochene Grüne Pass, aber auch der Impfpass gelten.
Für genesene Personen gilt zudem, dass sie nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit sind. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
PCR-Tests gelten 72 Stunden lang, Antigentests 48 Stunden. Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang. Neu ist, dass künftig auch Tests vor Ort bei Sportanlagen, Restaurants oder Hotels durchgeführt werden können, sogenannte Point-of-Sale-Tests. Diese gelten aber nur für das einmalige Betreten.
Sperrstunde um 22 Uhr
Generell bleibt außerdem der Mindestabstand von zwei Metern nahezu überall erhalten, Ausnahme sind hier der Tisch im Gasthaus oder die zugewiesenen Sitzplätze etwa im Theater. Die allgemeine Sperrstunde wird bei 22 Uhr bleiben, auch die bisherigen Regeln für FFP2-Masken und Mund-Nasen-Schutz bleiben unverändert. Tagsüber sind Zusammenkünfte von vier Personen indoor zuzüglich sechs minderjähriger Kinder zulässig, outdoor von zehn Personen zuzüglich zehn minderjähriger Kinder.
Details zu den Öffnungsschritten in den einzelnen Bereichen:
Gastronomie:
Hotellerie:
Handel und Dienstleistungsbetriebe:
Kultur und Veranstaltungen:
Freizeitbetriebe:
Alters- und Pflegeheime:
Sport:
Arbeitsplatz:
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