Die vom Gesundheitsministerium geplante Novelle des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes stößt auf weitere Kritik. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger lehnt die geplante Sammlung von Sozialdaten von Bürgern und deren Corona-Status ab. Der Zweck, der Umfang sowie die Dauer der Datenverarbeitung seien im Gesetz nicht definiert, so der für die Übermittlung der Daten zuständige Verband in seiner Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Gesetzes, das bereits kommende Woche vom Nationalrat beschlossen werden soll. Für Mittwoch ist eine Sondersitzung nur zu diesem Thema geplant. Begründet wird die Eile damit, dass die Novelle Voraussetzung für den QR-Code sein soll, der Impfung, Testung oder Genesung nachweist.
„Abgelehnt wird jedenfalls eine Übermittlung von Daten der Versicherten der Sozialversicherungsträger auf Basis dieser Rechtsgrundlage. Die selbstverwaltete Sozialversicherung verarbeitet Gesundheitsdaten und andere hochsensible Daten im Auftrag ihrer Versicherten. Durch eine Übermittlung dieser Daten aus dem Verantwortungs- und Kontrollbereich der Sozialversicherung können die Sozialversicherungsträger und der Dachverband die Sicherheit dieser Daten nicht mehr garantieren“, so der Dachverband in seiner Stellungnahme.
In der Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes, mit der der Grüne Pass umgesetzt wird, ist eine großangelegte Sammlung von Daten fast aller Bürger vorgesehen. Konkret soll ein Register entstehen, in dem Covid-19-Erkrankte und Geimpfte zusammengeführt werden und mit ihren Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände verknüpft werden. Zudem soll der Gesundheitsminister ermächtigt werden, per Verordnung weitere Daten aus allen Ministerien anfordern und anlegen zu dürfen.
Mückstein verteidigt Vorhaben
„Glauben Sie mir, mir ist Datenschutz ganz wichtig!“, betonte der zuständige Minister Mückstein in einer Pressekonferenz. „Wir werden eine datenschutzkonforme Lösung finden“. Aber auch die Wissenschaft sei eben auf diese Daten angewiesen, verteidigte er das Vorhaben. Das Ministerium sei in der Vergangenheit dafür kritisiert worden, eben diese nicht liefern zu können. „Klar muss auch sein, dass wir Daten brauchen, um politische und medizinische Entscheidungen zu treffen“, so Mückstein.
Kritik auch von ELGA und Gemeindebund
Kritisch zu diesen Plänen äußert sich auch der Gemeindebund. Er ortet ebenfalls datenschutzrechtliche Probleme und kritisiert, nicht eingebunden worden zu sein, obwohl unter anderem auch die Gemeinden für die Zurverfügungstellung der Zutritts-Zertifikate zuständig sein sollen.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Gemeinden bisher gar nicht über den Prozess informiert wurden, „dieser Prozess aber bereits spätestens am 4. Juni 2021, sohin in knapp zwei Wochen funktionieren soll, fordern wir eindringlich, dass die Zurverfügungstellung der Zertifikate durch Gemeinden nicht der Regelfall, sondern der Ausnahmefall wird und auch als Ausnahmefall kommuniziert wird (wenn anderweitig - Apotheke, Arzt, Impfstellen und Teststraßen - ein Zertifikat nicht beigeschafft werden kann)“, fordert der Gemeindebund.
Auf die Risiken einer personenbezogenen Speicherung aller Daten in einem Register trotz Pseudonymisierung weist die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA GmbH) in ihrer Stellungnahme hin. Man ist dort außerdem der Meinung, dass die Aufgabe der Führung eines zentralen Impfregisters verfassungsrechtlich nicht aus ELGA ausgegliedert werden darf, was ja mit dem geplanten Register der Fall wäre.
Starttermin aus technischer Sicht wohl „nicht zu halten“
Zweifel am Zeitplan meldet unterdessen jener Dienstleister an, der Teile der technischen Umsetzung des „Grünen Passes“ verantwortet. In einem internen Schreiben erklärte der Geschäftsführer der IT-Services der Sozialversicherung laut „Standard“: „Durch die Politik wurde der Wunsch eines Go-live am 4. Juni 2021 vorgegeben. Aus technischer Sicht ist dieser Starttermin mutmaßlich nicht zu halten.“ Eine „gesicherte Timeline“ könne kommuniziert werden, sobald „die Anforderungen geklärt sind“.
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