Handy und Ausdruck

Ab 4. Juni: So kommen Sie zu Ihrem Grünen Pass

Österreich
26.05.2021 16:16

Ab 4. Juni soll die heimische Version des Grünen Passes zur Verfügung stehen, die am Mittwoch im Nationalrat beschlossen wurde (siehe auch Video oben). Die „Krone“ hat sich angeschaut, wie das funktionieren soll.

Impfpass, Reisepass – Grüner Pass: Bald ist er da, der Schlüssel zur neuen Welt. Aber wie funktioniert der Nachweis der drei Gs? Und wird es weiter analoge Alternativen geben? Das Gesundheitsministerium stand Rede und Antwort.

(Bild: ©rarrarorro - stock.adobe.com)
  • Was ist der Grüne Pass?
    Ein Überbegriff für einen überprüfbaren Nachweis (QR-Code) einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testes. Diesen Nachweis kann man in Form eines Zertifikats unter gesundheit.gv.at herunterladen. Achtung: Damit man den Grünen Pass herunterladen kann, braucht man eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte, die daher beantragt werden sollte.
  • Gibt es den Grünen Pass auch analog?
    Ja, Personen ohne mobile Endgeräte, sprich Handys, können alle Zertifikate ausdrucken und zwar über die Gemeinden, die Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstellen. Impfzertifikate sind zudem bei Hausärzten und in Apotheken kostenlos erhältlich.
  • Kann man die Zertifikate auch selbst ausdrucken?
    Ja. Ein Ausdruck über eine erfolgte Impfung im elektronischen Impfpass kann über ein Login auf der Seite gesundheit.gv.at unter dem Button „Login ELGA“ gemacht werden. Achtung, auch hier sind Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Der Impfnachweis kann nach erfolgreichem Login als Dokument (im PDF-Format) erstellt und dann z.B. am Handy abgespeichert oder eben ausgedruckt werden.
  • Wird die Impfung automatisch im Grünen Pass erfasst?
    Ja, die Impfungen werden über den elektronischen Impfpass erfasst, man muss sie also nicht selbst im Grünen Pass eintragen.
  • Kann man auch ohne Grünen Pass ins Wirtshaus oder auf Urlaub?
    Ja, alle bereits bestehende Nachweise – Testergebnisse, Absonderungsbescheide, Impfpass usw. – bleiben gültig. Reisen sind abhängig von den Regeln des Urlaubslandes. Je nachdem, welche Einreisebestimmungen dort gelten, können auch behördlich anerkannte Impfpässe oder auch nur ein Testnachweis ausreichend sein.
  • Am 1. Juli kommt der europäische Grüne Pass. Verändert sich an der österreichischen Variante etwas?
    Nein. Bis zu diesem Datum existiert der nationale Grüne Pass bereits in seiner finalen Form, die bereits EU-konform ausgestellt wird.

Kronen Zeitung

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