Für den Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist die „rote Linie“ seiner Parteichefin Pamela Rendi-Wagner (beide SPÖ) „verschiebbar“. Sprich der Rücktritt eines SPÖ-Regierungsmitglieds bei einer Anklage sei für ihn nicht zwingend. Er sehe das „differenziert“ und macht einen derartigen Schritt von der Schwere der Anschuldigung abhängig. Von „Dauerkriminalisierung“ wie sie derzeit von allen Parteien wechselseitig betrieben werde, hält er nichts.
Grundsätzlich meint Luger, dass sich „alle Partien“ mit Rücktrittsaufforderungen zurückhalten sollten und nicht so „absolutistisch“ reagieren sollten. Er wisse, wovon er spreche, fügt er an. Als nach einer Anzeige die Finanzpolizei wegen Nichtbearbeitung von mehr als tausend Anzeigen durch den Magistrat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft 2017 auch gegen den Bürgermeister Ermittlungen aufnahm, hätten ÖVP und Grüne ihn aufgefordert, bei einer Anklage sein Amt niederzulegen, erinnert er die heutigen Regierungsparteien im Bund.
Zweijährige Ermittlungen eingestellt
Die Ermittlungen gegen Luger und weitere Magistratsbeamte wurden nach zwei Jahren jedoch eingestellt. Dass hingegen ein oberösterreichischer Landtagsabgeordneter und Bürgermeister der ÖVP sein Mandat ruhend legte, als heuer gegen ihn ein Vergewaltigungsprozess eröffnet wurde, sei das Mindeste, so der Stadtchef.
Gewalt und Steuerhinterziehung
„Gewalt gegen Menschen oder Steuerhinterziehung“ nennt Luger als Delikte, die für ihn bei einer Anklage einen Grund seien, die Regierungsfunktion abzugeben. Bei einer Amtsmissbrauchs-Anklage müsse das nicht unweigerlich geschehen. Wenn es etwa nur darum ginge, dass „Amtsabläufe besser organisiert gehörten“, nennt er als Beispiel. Erfolge etwa in einem solchen Fall für einen zurückgetretenen Bürgermeister ein Freispruch, sei dessen Karriere am Ende, gibt er zu Bedenken.
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