Schon 37 Mrd. vergeben

Corona-Gelder werden langsam zum „Auslaufmodell“

Politik
29.05.2021 06:00

Wegen der raschen Erholung der Wirtschaft werden die derzeit gültigen Corona-Maßnahmen nun überprüft. Einige enden im Juni bzw. werden neu gestaltet. Hinter den Kulissen wird bereits über das Auslaufen der Entschädigungsleistungen debattiert, die das Budget enorm belasten.

Nach dem Handel sind Gastronomie und Hotels wieder offen, Österreichs Wirtschaft könnte heuer um die drei Prozent wachsen. Das aber heißt, dass die multimilliardenschweren Corona-Geldspritzen nun auf den Prüfstand kommen. „Bei den Hilfen befinden wir uns gerade im Eintritt in den Austritt. Es geht schließlich um Steuergeld. Wir sind am Evaluieren und Abstimmen, welche verlängert werden und welche nicht. Irgendwann muss man den Unternehmern wieder das Steuer in die Hand geben“, macht Finanzminister Gernot Blümel klar.

Mit den aktuellen und kommenden Öffnungsschritten kalkuliert das Finanzministerium, „dass wir in den nächsten Monaten auf das wirtschaftliche Vorkrisenniveau kommen“.

Verhandlungen hinter den Kulissen
Welche Maßnahmen auslaufen bzw. zurückgefahren werden, wird hinter den Kulissen intensiv verhandelt. Fix ist, dass beim größten und teuersten Teil des Pakets begonnen wird: Arbeitsminister Martin Kocher ist in den Endzügen bei der Neugestaltung der Kurzarbeit, die Ende Juni ausläuft. Bislang hat das AMS 7,9 Milliarden Euro ausbezahlt.

(Bild: Krone Kreativ | Quelle: BMF | Foto: stock.adobe.com/corund)

Zusammen mit den schon genehmigten Zahlungen kostet die Kurzarbeit nach den für die „Krone“ aktuell erhobenen Daten per 26. Mai sogar 11,1 Milliarden Euro (siehe Tabelle oben).

Umsatzersatz noch bis Ende Juni
Änderungen dürfte es bei der Mindestarbeitszeit, strengerer Prüfung der Kriterien und der Gültigkeitsdauer geben. Einzelne Branchen (Stadthotellerie, Luftfahrt etc.) sollen dieses Instrument länger beanspruchen dürfen. Ebenfalls per Juni endet der Ausfallsbonus für Unternehmen mit mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang (Kosten bisher 1,3 Milliarden Euro). Für den Umsatzersatz („Phase 2“ für November und Dezember 2020, maximal 800.000 Euro je Betrieb), den auch indirekt von Schließungen betroffene Firmen bekommen können, sind Anträge rückwirkend noch bis 30. Juni möglich.

Hilfszusagen rechtlich verbindlich
Dafür wurden bis dato 3,3 Milliarden Euro überwiesen oder genehmigt. In Summe wurden so mittlerweile über 37 Milliarden Euro ausgezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt. Darunter etwa 5,7 Milliarden an Steuermaßnahmen (Stundungen, Raten), staatliche Garantien für Bankkredite an Unternehmen über die Cofag (4,1 Milliarden Euro), Härtefallfonds (fast 1,6 Milliarden Euro), zusätzliche öffentliche Beschaffungen (z.B. für Schutzausrüstung) von zusammen über vier Milliarden Euro bis hin zu Zahlungen für Bauern (63,5 Millionen Euro) oder der NPO-Fonds für Sport- und andere Vereine (379 Millionen Euro).

Viele Unternehmen mussten pandemiebedingt lange geschlossen halten - der Staat entlohnt sie dafür mit einem Umsatzersatz. (Bild: APA/BARBARA GINDL)
Viele Unternehmen mussten pandemiebedingt lange geschlossen halten - der Staat entlohnt sie dafür mit einem Umsatzersatz.

Hinzu wird als großer Brocken bald die Investitionsprämie kommen, für die Betriebe noch Anträge stellen können. Bisher sind bloß 40,6 Millionen geflossen, im Budget sind jedoch fünf Milliarden Euro dafür vorgesehen.

Ebenfalls neu kommt die steuerliche Absetzbarkeit von Eigenkapitalzinsen. Das wird den Fiskus je nach Modell mit 0,5 bis eine Milliarde Euro belasten.

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