Nach seinem Rücktritt spricht Ex-Justizminister und Höchstrichter Wolfgang Brandstetter (63) über die berüchtigten „privaten“ Chats, seine Freundschaft mit Christian Pilnacek und das unrühmliche Ende einer eindrucksvollen Karriere.
Wirtschaftsuniversität Wien, am Rande der Hochschaubahnen, des Schweizerhauses und Riesenrads im Prater: Vor dem orange-gelben Gebäude wartet Wolfgang Brandstetter, um uns dann in sein kleines, noch kahles Büro im dritten Stock zu lotsen. Das Institut für europäisches und österreichisches Wirtschaftsstrafrecht hat er 2008 mitgegründet. „Hier arbeite ich ab 1. Juli wieder Vollzeit“, sagt er, also sei es naheliegend gewesen, das „Krone“-Interview nicht mehr am Verfassungsgerichtshof, sondern an der WU zu führen - „zukunftsorientiert!“ Vor ihm auf dem Tisch liegen zwei aufklappbare Mobiltelefone und eine Mappe mit Unterlagen, die er im Gespräch immer öffnet und Schriftstücke herauszieht, um wörtlich daraus zu zitieren - ein Strafverteidiger überlässt nichts dem Zufall.
Am Donnerstag nahm Brandstetter nach der Veröffentlichung eines Chatprotokolls zwischen ihm und dem Sektionsleiter im Justizministerium, Christian Pilnacek, als Höchstrichter seinen Hut und kam so möglicherweise einem Amtsenthebungsverfahren zuvor. Nach unserem Gespräch am Freitagnachmittag fährt er noch zum Küniglberg, um ein „ZiB“-Interview voraufzuzeichnen - „als Möglichkeit, eine Falschmeldung des ORF richtigzustellen“, wie er betont.
„Krone“: „Bestürzt und erschrocken“, sagte Christoph Grabenwarter, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, sei er über die Chats gewesen, der Verfassungsjurist Heinz Mayer fand sie „schlicht unerträglich“ und sprach von Mafia-Methoden. Sind Sie auch erschrocken?
Wolfgang Brandstetter: Ja, es gibt dort tatsächlich Äußerungen, über die ich erschrocken bin, aber sie stammen nicht von mir. Sie werden von mir in all diesen Chats kein einziges Schimpfwort finden, und schon gar keine sexistische oder rassistische Bemerkung. So etwas käme mir nie über die Lippen.
Warum haben Sie Pilnaceks Kommentare unwidersprochen gelassen?
Ich würde nicht sagen, dass ich sie unwidersprochen gelassen habe. Es war ja ein persönlicher, vertrauensvoller Chat zwischen zwei Personen, die einander freundschaftlich verbunden sind, und von dem man nicht im Entferntesten damit rechnen konnte, dass er einmal an die Öffentlichkeit gelangen könnte.
Hätten Sie als Richter nicht Einspruch erheben müssen?
Ich war da ja nicht in meiner Rolle als Richter, sondern als Freund und Mensch aus Fleisch und Blut. Da hat sich jemand mit verabscheuungswürdigen Äußerungen ausgekotzt und ausgeweint, und ich halte es für extrem überzogen, in so einer Situation mehr zu erwarten. Es war ja auch kein persönliches Gespräch, bei dem ich natürlich anders reagiert hätte.
Pilnacek regte sich auch über VfGH-Entscheidungen zur Sterbehilfe und zum Kopftuchverbot auf. Und da nehmen Sie nicht Stellung?
Das war seine Einschätzung, und ich bin nicht näher darauf eingestiegen.
Hatte Pilnacek mit seiner abfälligen Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) recht?
Das ist ein spezielles Problem, da hat sich vieles aufgestaut und aufgeschaukelt. Anfängliche Spannungen zwischen Pilnacek und der WKStA konnte ich in meiner Zeit als Minister noch austarieren, aber das hat sich dann offenbar gesteigert. Sachliche Kritik an der Staatsanwaltschaft muss natürlich möglich sein, weil sie ja im Rahmen ihrer Verfahren massiv in Grundrechte eingreift.
Wenn Sie in den Chats aus Ihrer Sicht nichts Falsches geschrieben haben, nur Pilnacek, warum sind Sie dann zurückgetreten?
Wenn ich, sei es verschuldet oder unverschuldet, zur Überzeugung gelange, dass ich am Verfassungsgerichtshof durch die öffentliche Diskussion zur Belastung geworden bin, dann will ich die Konsequenzen ziehen. Es ist skurril. Man hat nichts angestellt, trotzdem ist es für mich besser zu gehen, weil ich einer rechtsstaatlich so wichtigen Institution nicht schaden will. Das ist auch nicht unrühmlich.
Haben auch gesundheitliche Gründe mitgespielt?
Ich finde, dass gesundheitliche Dinge höchstpersönlich sein sollten, aber ja. Es ist kein Geheimnis, dass ich Probleme mit der Lungenfunktion habe - das hat nichts mit Covid zu tun, sondern mit Vorerkrankungen. Ich war auf Reha und wissen Sie, wenn man Menschen kennenlernt, die viel jünger sind und denen es noch viel schlechter geht, dann werden Sie nachdenklich. So gesehen hat auch die Frage mitgespielt: Wie lange schaffe ich das eigentlich gesundheitlich noch?
Haben Sie den Entschluss zu gehen, so wie Norbert Hofer, in der Reha gefasst?
Nein, da habe ich geschaut, dass ich wieder auf die Beine komme. So eine Entscheidung ist aber schon ein längerer Prozess, die trifft man nicht von einer Sekunde auf die andere.
Sie haben gesagt, Sie hätten nicht im Geringsten damit rechnen können, dass so was an die Öffentlichkeit kommt. Hätten Sie es als erfolgreicher Strafverteidiger nicht besser wissen sollen?
Ich habe mich mein ganzes Leben lang gegen rechtswidrige Vorgänge gewehrt. Was ist mit den Daten auf meinem Handy passiert? Die wurden sichergestellt und versiegelt. Nur ein unabhängiger Richter darf sie sichten. Das ist auch rechtsstaatlich in Ordnung. Pilnaceks Daten, auch die strafrechtlich irrelevanten, gelangten illegal an die Öffentlichkeit. Da wurde das Grundrecht des Persönlichkeitsschutzes verletzt. 1867 haben die Väter des Staats-Grundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger die große Errungenschaft des Briefgeheimnisses abgesichert. Die würden sich heute im Grab umdrehen, wenn sie sehen, was in Österreich mit persönlichen Daten passiert. Kollegen aus Deutschland haben mich vielfach darauf angesprochen. Irgendwann einmal wird auch der Europäische Gerichtshof sagen: So geht das nicht.
Gehört die Sicherstellung von Handys neu geregelt?
Das sollte man diskutieren. Vorerst würde es schon genügen, wenn die bestehenden Gesetze eingehalten würden. Wir haben ein Defizit bei der Einhaltung dieser Gesetze, das ist ein Faktum. Es werden laufend Persönlichkeitsrechte in erheblichem Ausmaß verletzt und die Gesetze, die eigentlich dagegen schützen sollten, sind nicht effektiv genug. Das ist der Punkt. Auch das Verfahren gegen mich hätte nicht sofort publik werden dürfen, ich habe davon von einer Journalistin erfahren. Das war ein rechtswidriger Vorgang, so wie auch die Veröffentlichung persönlicher Chats ein rechtswidriger Vorgang ist.
Das Verfahren gegen mich hätte nicht publik werden dürfen, weil es ein rechtswidriger Vorgang war. Wie auch die Veröffentlichung persönlicher Chats.
Wolfgang Brandstetter zur Veröffentlichung des Nachrichtenverlaufs zwischen ihm und Christian Pilnacek
Hat die Öffentlichkeit nicht auch ein Recht, zu erfahren, wie jemand in so einer verantwortungsvollen Position tickt?
Grundsätzlich ja. Natürlich gibt es Situationen, in denen das gerechtfertigt ist, und zwar dann, wenn es bei höchstpersönlicher Kommunikation Anhaltspunkte für strafbare Handlungen gibt. In meinem Fall akzeptiere ich völlig, dass es einen Tatverdacht gibt, die WKStA soll ermitteln, die sollen mein Handy haben, um zu sehen, ob was in den Chats ist, das den Verdacht stützt. Jetzt wissen wir, durch die bereits publik gewordenen Chats von Pilnaceks Handy, dass das nicht der Fall ist, im Gegenteil. Sie entlasten mich.
Schreiben Sie noch WhatsApp?
Im familiären Bereich schon. Beruflich sicher nicht mehr. Es gibt ja - zumindest bei den Anwaltskammern - starke Bestrebungen, solche Kanäle im beruflichen Kontext zu verbieten. Das wird letztlich ein Verlust an Lebensqualität sein. Es war immer einfach, über WhatsApp alles Mögliche zu verschicken. Wenn aber der Persönlichkeitsschutz nicht mehr gewährleistet ist, wird man reagieren müssen.
Was tut Ihnen rückblickend gesehen leid?
Dass durch diese Chats gröbste Beleidigungen zweier Kolleginnen am VfGH publik geworden sind. Sie mussten das jetzt in den Medien lesen, das ist absolut nicht in Ordnung. Ich habe deshalb auch schon Kontakt mit ihnen aufgenommen. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich so was nie sagen würde.
Herr Brandstetter, Sie sind jetzt 63 und haben noch zwei Jahre bis zu Ihrer Pension. Was soll man einmal über Sie sagen?
Vielleicht das, was „Falter“-Chef Florian Klenk, einer meiner schärfsten Kritiker, über mich geschrieben hat. „Er war ein sehr anständiger Justizminister … Man muss ihn als Person in seiner ganzen Ambivalenz beurteilen … Er hat Respekt für seine Arbeit verdient, auch weil er jetzt die Konsequenz zieht und den VfGH nicht beschädigt.“
Aber er hat den Tweet entfernt, weil er mit dem Löschen gehässiger Kommentare gegen Sie nicht mehr nachkam.
Ich freue mich trotzdem, dass er es geschrieben hat, denn er ist ein exzellenter Jurist. Ich habe ihn auch angerufen und mich dafür bedankt. Die ersten Reaktionen auf den Tweet waren alle positiv, und wie man weiß, kann man geballte negative Reaktionen im Internet auch leicht organisieren. Anerkennung und Zuspruch sind in meiner Situation wertvoll, und dieser Zuspruch war in den letzten Tagen wirklich eindrucksvoll und parteiübergreifend. Und wissen Sie: Dass meine Zukunft jetzt ein wenig anders aussieht, hat auch etwas Befreiendes.
Wovon fühlen Sie sich befreit?
Von den eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten, die ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs hat. In Zukunft kann ich auch in der Fachwelt wieder offener auftreten.
Dass meine Zukunft jetzt ein wenig anders aussieht, hat auch was Befreiendes. Ich freue mich auf ganz viel Zeit mit meinen Enkelkindern.
Der Ex-Minister und Ex-Höchstrichter über seinen Rückzug
Sind Sie nach wie vor überzeugt, dass es zu keinem Strafantrag kommen wird?
Ja, denn das hat ja überhaupt keine Substanz.
Werden Sie den Abschluss der Ermittlungen noch vor Ihrer Pensionierung erleben?
Hoffentlich. Das kann eigentlich nicht mehr lange dauern.
Wie werden Sie Ihre letzten zwei Berufsjahre verbringen?
Neben meiner Tätigkeit an der WU werde ich die Zeit sicher dafür nutzen, um Bücher zu schreiben und mich mit Problemen der Rechtsstaatlichkeit zu beschäftigen. Dazu kann ich als Hochschullehrer und Strafrechtler wieder offen Stellung nehmen. Und ich freu mich auf ganz viel Zeit mit meinen Enkelkindern.
Tut es weh, dass Ihre Karriere am VfGH so zu Ende gegangen ist?
Natürlich tut es weh. Aber in einer solchen Situation kann man nur versuchen, das Richtige zu tun. Das wenigstens, kann ich schon sagen, habe ich getan. Ich habe im Interesse des VfGH die Konsequenzen gezogen.
In der Politik muss man viel aushalten. Aber was zuletzt passiert ist, grenzt an Menschenjagd. Das ist nicht nur für mich sehr belastend, sondern auch für meine Familie.
Brandstetter über seine Zeit als Minister und danach am VfGH
Tut es Ihnen im Nachhinein leid, in die Politik und danach, „ohne Abkühlungsphase“, wie Ihnen vorgeworfen wird, an das Höchstgericht gegangen zu sein?
Dass ich Ersteres riskiert habe, tut mir nicht leid, denn die Zeit in der Bundesregierung 2013 bis 2017 möchte ich nicht missen. Ich verdanke diesen vier Jahren so viele wertvolle Begegnungen und Erfahrungen. Mir war auch klar, dass man da viel aushalten muss. Aber was zuletzt passiert ist, grenzt an Menschenjagd und Rufmord. Das ist nicht nur sehr belastend für mich, sondern auch für meine Familie.
Und Zweiteres? War es richtig, an den Verfassungsgerichtshof zu gehen?
Nein, das war aus heutiger Sicht ein Fehler. Nach der Pensionierung der früheren Präsidentin Brigitte Bierlein gab es keinen Strafrechtler mehr im VfGH. Ich dachte, da kann ich als Strafrechtler vielleicht etwas Sinnvolles bewegen. Was ich unterschätzt habe: Man hat mich, obwohl ich parteifreier Justizminister war, immer nur der ÖVP zugeordnet, am Schluss dann den Türkisen. Ich hatte wirklich nicht damit gerechnet, dass mir am VfGH so viel Skepsis und Misstrauen entgegengebracht wird.
Es war ein Fehler, an den Verfassungsgerichtshof zu gehen. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass mir dort so viel Misstrauen entgegengebracht wird.
Brandstetter über seinen Wechsel an den VfGH
Wäre ein Amtsenthebungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden, wenn Sie nicht freiwillig gegangen wären?
Man müsste den Präsidenten fragen. Mit mir hat er nie darüber auch nur gesprochen. Ich denke auch, dass es keine Grundlage dafür gegeben hätte. Der ursprüngliche Tatverdacht ist durch die Chats nämlich weg, das vergisst man leicht.
Warum haben dann genau diese Chats Sie das Amt gekostet?
Weil sie, auf sehr selektive Art und Weise, und absolut illegal, den VfGH in eine sehr unangenehme Situation gebracht haben. Ich glaube, man wollte jemand anderen treffen, und ich war nur der Anlass. Ich beklage mich nicht, aber das sind die Tatsachen.
Vorletzte Frage: Wenn Christian Pilnacek jetzt zur Tür hereinkäme, was würden Sie ihm sagen?
Mein Gott, ich würde ihn fragen, warum er völlig abgetaucht ist. Das habe ich nicht verstanden. Ich kann nur über den Vorwurf gegen uns beide sprechen, da weiß ich, dass nichts dran ist. Darum habe ich mich oft gewundert, warum er sich nicht stärker wehrt. Aber sicher, das ist menschlich für ihn auch nicht leicht zu verkraften. Ich würde ihm aber auch sagen, dass es angebracht wäre, sich bei den Kolleginnen des VfGH zu entschuldigen (Anm. d. Red.: Pilnacek hat sich am Samstag entschuldigt).
Ich würde Christian Pilnacek gern fragen, warum er abgetaucht ist, warum er sich nicht stärker wehrt. Das habe ich nicht verstanden.
Brandstetter über den suspendierten Sektionschef
Würden Sie mit ihm noch auf ein Glas Wein gehen?
Die Frage stellt sich derzeit nicht. Ich habe seit Beginn dieser Ermittlungen keinen Kontakt mehr zu ihm. Warten wir jetzt einmal das Verfahren ab und schauen wir, was die Zukunft bringt. Ich bin aber grundsätzlich auch niemand, der sich zurückzieht, wenn es jemandem schlecht geht. Das ist nicht mein Naturell. Ich habe ja bei mir selber gesehen, wie wertvoll Menschen sind, die auch zu dir stehen, wenn es gerade nicht so gut ausschaut.
Geboren am 7. 10. 1957 in Stadt Haag, Niederösterreich. Der Vater war Religionslehrer, die Mutter Hausfrau. Brandstetter studiert Englisch und Russisch, danach Jus. Er arbeitet zunächst als Rechtswissenschaftler und unterrichtet Strafrecht an den Unis von Wien, Graz, Brünn und Krakau. Vor seiner Zeit als Justizminister (2013 bis 2017) war Brandstetter ein gefragter Strafverteidiger mit vielen prominenten Klienten. Seit 2018 war er Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, aus dem er sich mit Wirkung vom 30. Juni zurückzieht. Verheiratet mit Christine, drei erwachsene Kinder, zwei Enkel.
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