Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) fordert nun auch in einem offenen Brief die dauerhafte Löschung der sogenannten Islam-Landkarte. Prominente Unterstützung erhält sie dabei von Künstlern, Wissenschaftlern, Abgeordneten der SPÖ und der NEOS sowie anderen Organisationen. Der Brief erging am Montagvormittag an die für die Karte verantwortliche Dokumentationsstelle Politischer Islam, an das Integrationsministerium und an die Uni Wien.
Die Muslimische Jugend gehört zu den aktivsten Kritikern der Islam-Landkarte, die mehr als 623 muslimische Einrichtungen ihrer Meinung nach unter Generalverdacht stellt. Die Website gefährde die Sicherheit von Musliminnen und Muslimen in Österreich, heißt es auch in dem offenen Brief - „vor allem jedoch schadet sie dem gesamtgesellschaftlichen und sozialen Frieden und dem Zusammenleben aller Menschen in Österreich“.
Ex-Bundespräsident Fischer gehört zu Unterstützern
In dem Schreiben verweist die MJÖ nicht nur auf die Unterstützung durch den ehemaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer. Zu den Unterzeichnern zählen der Politikwissenschaftler Farid Hafez, die Obfrau des Frauenvolksbegehrens, Lena Jäger, der Strafrechtsprofessor Robert Kert, Autor Franzobel, Irmgard Griss und Autorin Livia Klingl sowie der Vorsitzende des Zukunftsfonds der Republik, Kurt Scholz.
Von der SPÖ und den NEOS werden die Nationalratsabgeordneten Nurten Yilmaz, Douglas Hoyos, Martina Künsberg-Sarre und Yannick Shetty aufgeführt. Unterzeichnet haben auch evangelische, jüdische und katholische Jugendvertretungen.
Beschwerde wegen Datenschutzverstößen eingelegt
Bereits am vergangenen Donnerstag hatte sich die MJÖ an die Datenschutzbehörde gewandt und Beschwerde wegen Verstößen gegen das Grundrecht auf Datenschutz eingelegt. Die Vorwürfe richten sich gegen den Projektleiter und Professor der islamischen Religionspädagogik, Ednan Aslan, die Universität Wien und ebenfalls die Dokumentationsstelle Politischer Islam.
Die Muslimische Jugend ist der Ansicht, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in der Karte gegen mehrere Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße.
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