Nächste Öffnungswelle:

FFP2-Pflicht fällt, Comeback fürs Nachtleben

Politik
17.06.2021 08:36

Schritt für Schritt werden in Österreich die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurückgenommen. Wie die Bundesregierung am Donnerstag bekannt gab, kann etwa unter Einhaltung der 3-G-Regel die Nachtgastronomie wieder öffnen. Auch die Maskenregeln für Handel und Gastronomie werden gelockert - „alles, was Spaß macht“, kann ab dem 1. Juli wieder stattfinden, erklärte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Nach langen Monaten des Corona-Lockdowns kehrt langsam wieder der fast normale Alltag zurück in unser Leben. Möglich macht das die gute Entwicklung der Infektionszahlen im Land sowie der zunehmende Fortschritt der Impfkampagne. Mit Anfang Juli werden fast alle Einschränkungen, die es noch gab - etwa bei Großveranstaltungen, Geburtstagsfesten etc. -, fallen.

Allerdings mit der neuen Maßgabe des Nachweises, dass man „getestet, genesen, geimpft“ ist. Publikumsobergrenzen oder Kapazitätsbeschränkungen gibt es dabei dann keine mehr.

Maskenvorgaben deutlich gelockert
Tanzen und trinken an der Bar in Clubs und Diskos ist mit der neuen Regelung dann ab 1. Juli wieder möglich - ab diesem Zeitpunkt fällt die bislang gültige Sperrstunde und die Lokale dürfen bis zu 75 Prozent der normalen Besucherkapazität einlassen. Ebenfalls gelockert werden die Maskenvorgaben: Seit 10. Juni ist die FFP2-Pflicht im Freien (also etwa auf Haltestellen, Märkten etc.) bereits obsolet, aber im Innenbereich, auch im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Gastronomie, blieb sie.

Nun fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell. In öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel und in Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Die Indoor-Maskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen - nur der 3-G-Nachweis bleibt verpflichtend. Und es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.

Die Situation sei derzeit besser als er es erwartet hätte, erklärte der Kanzler. (Bild: AP)
Die Situation sei derzeit besser als er es erwartet hätte, erklärte der Kanzler.

3-G-Regel bleibt überall in Kraft
„Nachtgastronomie, Hochzeiten, Feiern: Alles, was Spaß macht“, sei damit wieder erlaubt, erklärte Bundeskanzler Kurz im Rahmen der Pressekonferenz am Donnerstag. Die 3-G-Regel bleibt überall dort erhalten, wo sie auch jetzt schon gilt, so der Kanzler.

Eine wichtige Neuerung gibt es zudem in Sachen Testpflicht für Kinder: Im Alter von unter zwölf Jahren entfällt im Sommer (Stichtag 1. Juli) die verpflichtende Testung für diese Gruppe.

Mückstein: Wichtiger Schritt für die Jugend
Es sei ein wichtiger Schritt in Richtung „normales Leben“ - dies sei nur möglich, da die Bevölkerung die Corona-Regeln gut befolgt habe, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Man werde aufgrund der positiven Entwicklung weiterhin beim Drei-Wochen-Rhythmus bleiben, was weitere Öffnungen betrifft. Besonders für die Jugend seien die nun anstehenden Lockerungen wichtig: „Jetzt seid ihr dran“, so der Minister. Diese Gruppe war laut Mückstein von den Einschnitten in besonders vielen Bereichen betroffen.

Über den Sommer sollen die Testungen auf das Coronavirus auf jeden Fall weiterlaufen - „die Delta-Variante wird kommen", so Gesundheitsminister Mückstein. (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Über den Sommer sollen die Testungen auf das Coronavirus auf jeden Fall weiterlaufen - „die Delta-Variante wird kommen", so Gesundheitsminister Mückstein.

Impfpflicht für Sozialberufe?
Dass es in Wien eine Impfpflicht für Sozialberufe geben soll, sei laut Mückstein eine Entscheidung des Landes selbst. „Auch ich bin dafür“, machte er aber keinen Hehl daraus, dass auch er als Minister diese Vorgangsweise unterstützt. Für die Nachtgastronomie kann er sich eine solche Impfpflicht jedoch nicht vorstellen: „Die 3-G-Regel reicht.“

Weitere Öffnungen von Impferfolg abhängig
Am 22. Juli könnten dann auch die letzten Einschränkungen im Land fallen, wie der Kanzler ankündigte. Dabei dürfte dann auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie wegfallen. Um dies zu ermöglichen, sei jedoch ein guter Impferfolg als Entscheidungsbasis notwendig. Kurz appellierte daher einmal mehr dafür, das Impfangebot auch tatsächlich zu nutzen und damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere zu schützen.

Delta-Variante „kann was“
„Nur nicht übermütig werden“, bremste der Vizerektor der MedUni Wien, Oswald Wagner, ein wenig die Euphorie der Öffnungen. Man müsse weiterhin vorsichtig agieren, besonders mit Blick auf die neu aufkommenden Virusmutationen. Nur die konsequenten Maßnahmen hätten dafür gesorgt, dass sich diese nicht noch drastischer durchgesetzt haben, so Wagner.

Oswald Wagner erklärte, dass alle Öffnungsschritte an die 3-G-Regel gekoppelt sein müssen. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Oswald Wagner erklärte, dass alle Öffnungsschritte an die 3-G-Regel gekoppelt sein müssen.

Die Delta-Variante ist etwa 100 Prozent ansteckender als der ursprüngliche Wildtyp: „Die kann was“, so Wagner. Er mahnte in dem Zusammenhang dazu, sich auch tatsächlich impfen zu lassen. Um ausreichend gegen diese Mutation geschützt zu sein, brauche es aber unbedingt beide Impfdosen.

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