Regeln ab 1. Juli

Heime und Spitäler: Limit und FFP2-Masken fallen

Österreich
27.06.2021 12:14

Einen Tag bevor die Verordnung zu den weiteren Corona-Maßnahmen erlassen wird, hat das Gesundheitsministerium am Sonntag bestätigt, dass die Vorgaben zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern mit dem 1. Juli fallen werden. Außerdem wird dort dann nicht mehr eine FFP2-Maske getragen werden müssen, ein Mund-Nasen-Schutz reicht. Generell wird es auch bei der Maskenpflicht lockerer werden - was die Wiener dazu sagen, sehen Sie im Video oben.

Die neuen Regelungen umfassen vor allem jene Maßnahmen, die die Regierung am 17. Juni angekündigt hatte. So soll etwa die Sperrstunde fallen, unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) ist auch Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. Wegfallen werden - auch im Handel - die Quadratmeter-Regeln.

Auch in Öffis nur mehr MNS Pflicht
Weitreichende Erleichterungen kommen bei der Maskenpflicht: Ab 1. Juli kann man auch indoor überall dort ganz auf Masken verzichten, wo „3-G“ gilt - also in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben, Sportstätten und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. In Öffis, Geschäften und Museen (wo „3-G“ nicht gilt) reicht dann ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz. Ursprünglich war einzig in Pflegeheimen und Spitälern noch eine FFP2-Pflicht geplant, diese wird nun aber durch eine MNS-Pflicht ersetzt.

In Spitälern und Pflegeheimen muss künftig nur noch ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. (Bild: stock.adobe.com)
In Spitälern und Pflegeheimen muss künftig nur noch ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Im privaten Bereich fallen alle Kontakt- und Abstandsregeln
Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Das betrifft Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich inklusive Gastronomie-Angebot. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.

Weitere Erleichterungen sollen dann am 22. Juli in Kraft treten. Dann sind etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen geplant sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht.

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