Viele Österreicher blicken im Sommer freudig einem verdienten Urlaub entgegen, war dies doch im letzten Jahr aufgrund zahlreicher Einreisebeschränkungen und sonstiger Corona-Restriktionen kaum möglich. Rechtzeitig vor Ferienbeginn wird das Reisen innerhalb Europas auch einfacher, viele Länder haben ihre Bestimmungen bereits gelockert. Doch divergierende Vorgaben in den verschieden EU-Ländern sorgen weiterhin für Verwirrung und offene Fragen. Lesen Sie im ersten Teil unserer Serie, was Sie zur (Ein-)Reise in die Alpenrepublik wissen müssen.
Unterschiedlich geregelt ist etwa die Dauer der Gültigkeit von Testergebnissen sowie auch das Alter von Minderjährigen, für die ein Test erforderlich ist. Unterschiedlich ist auch die Frist, ab wann eine Impfung anerkannt wird. Meistens ist dies 14 Tage nach einer Vollimmunisierung (zweite Dosis bzw. erste Dosis des Johnson-Impfstoffes). Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.
Überblick
Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.
Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.
Als Virusvarianten-Gebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien oder Südafrika. Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke.
Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test, Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.
Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich (auch kurzfristig) vor der Reise zu informieren: Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf der EU-Seite Reopen Europa. Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar. Die Einreiseregeln für Österreich finden Sie HIER.
Lesen Sie morgen Teil 2 auf krone.at/reise: Welche Einreiseregelungen in den EU-Ländern aktuell gelten. Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Reisezeit-Newsletter.
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