Die beiden Beschwerden gegen das UVP-Verfahren haben keine aufschiebende Wirkung. Durch dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist der Bescheid nun rechtskräftig. Während Befürworter der S 34 von einem Meilenstein sprechen, bleibt Ministerin Gewessler dabei, die Notwendigkeit des Projekts erst zu evaluieren.
„Die Ministerin wollte einen Höchstgerichtsentscheid. Jetzt hat sie ihn, und ich erwarte mir, dass sie sich dem Rechtsstaat unterordnet“, fordert Anton Heinzl. Der ehemalige Verkehrssprecher der SP und lautstarke Befürworter der S 34 nimmt nun Leonore Gewessler von den Grünen in die Pflicht. Doch die Ministerin bleibt auch unabhängig vom Beschluss des Verfassungsgerichtshofs bei ihrem Baustopp, der auch für die umstrittene Traisental-Schnellstraße gilt. Denn der UVP-Bescheid stelle lediglich fest, ob ein Projekt die gesetzlichen Mindestanforderungen im Umweltbereich erfülle. „Aber nicht alles, was man theoretisch tun darf, ist auch sinnvoll“, hält sie an der Evaluierung fest.
Erst im Sommer 2022 absolute Rechtssicherheit
Während durch den Baustopp die bauvorbereitenden Maßnahmen – dazu zählen auch Gespräche für die Grundablösen – vorerst auf Eis liegen, arbeiten die Gerichte munter weiter. Im Sommer 2022 erwartet man bei der ASFINAG durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof absolute Rechtssicherheit im UVP-Verfahren, dazu laufen noch das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Spange Wörth.
Ob diese dann noch eine Rolle spielen, hängt von der Entscheidung im Ministerium ab, die im Herbst erwartet wird. Kommende Woche hat Gewessler Gegnern der S 34 ihr Kommen zugesagt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.