Angesichts des raschen Anstiegs der Coronavirus-Infektionen hat das Gesundheitsministerium am Freitagabend die Verordnung zu den neuen Restriktionen erlassen, mit denen man dem Anstieg der neuen Covid-Fälle begegnen will. Demnach ist ab 22. Juli der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen sowie mit negativem PCR-Testergebnis (also 2-G) möglich. Ab 15. August gibt es das Zertifikat für den Grünen Pass außerdem erst bei vollständiger Immunisierung, also mit der zweiten Impfung.
Erst am Donnerstag hatte sich die Regierung auf Maßnahmen geeinigt, mit denen man auf die nach einem kurzen Tief wieder rapid steigenden Infektionszahlen antworten will. Grund dafür ist unter anderem die wesentlich ansteckendere Delta-Variante des Virus sowie erst jüngst erfolgte Öffnungsschritte in der Gastronomie.
„Sehr besorgniserregendes Szenarium“
Das Drängen auf schärfere Maßnahmen war auf eine Initiative des Gesundheitsressorts zurückgegangen. In einem der APA vorliegenden Papier war von einem aktuell „sehr besorgniserregenden Szenarium“ die Rede. Dabei wurde ausgeführt, dass der Anstieg der Zahlen zuletzt unterschätzt wurde. Sollte sich das fortsetzen, „finden wir uns in absehbarer Zeit in einem bedrohlichen Szenarium wieder“. Der Regierungsentscheidung vorausgegangen war die Sitzung einer Taskforce mit Vertretern mehrerer Ministerien und dem Landeshauptleute-Vorsitzland Tirol.
Nachweis von Genesung gilt nicht mehr
Die Kundmachung vom 16. Juli betrifft konkret Änderungen der COVID-19-Öffnungsverordnung. Explizit geregelt sind nun die strengeren Anforderungen für die Nachtgastronomie, also „Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (...), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale“. Gäste benötigen entweder einen negativen PCR-Test oder eine Impfung. Das heißt, auch der Nachweis einer Genesung ist keine Eintrittskarte mehr.
Ab 15. August nur vollständig geimpft in Discos
Vorerst gilt dabei auch ein Erststich bei der Impfung, wenn er mindestens 22 Tage zurückliegt. Das ändert sich mit 15. August, wenn das Regulativ für den Grünen Pass geändert wird. Für diesen wird dann eine Zweitimpfung nötig sein, die nicht länger als 270 Tage zurückliegt oder eine Impfung mit einem Stoff, bei dem nur ein Stich vorgesehen ist, wie es derzeit beim Vakzin von Johnson & Johnson der Fall ist. Das heißt, auch beim Eintritt in die Disco muss man ab Mitte August entweder vollständig immunisiert sein oder einen PCR-Test (2-G) vorweisen.
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