Aufregung herrscht um die Entscheidung des Justizministeriums, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei den Ermittlungen wegen angeblicher Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss durch einen Richter und nicht durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befragen zu lassen. Während die SPÖ kritisiert, dass Kurz eine „Sonderbehandlung“ bekomme, sieht sich die ÖVP bestätigt: Damit sei die „mangelnde Objektivität“ der WKStA „amtlich“. Das Justizministerium widerspricht entschieden: Es sei „eine Rechtsfrage entschieden worden, keine politische“.
Hier handle es sich um eine „besondere Konstellation“, erklärte Christina Ratz, Sprecherin des Justizministeriums, im Ö1-„Morgenjournal“. Denn erstmals werde gegen einen amtierenden Kanzler wegen einer Straftat ermittelt, die er in seiner Funktion mutmaßlich begangen haben soll. Zudem gehe es um eine Aussage vor einem parlamentarischen Kontrollgremium - dem Ibiza-Untersuchungsausschuss.
SPÖ: „Gelebtes Recht wird gebogen“
Aus diesem Grund würden alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, um eine Vernehmung durch einen Richter zu rechtfertigen, wie das Justizministerium bereits am Montag erklärt hatte. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim kritisierte, dass für Kurz „gelebtes Recht gebogen werde“. Somit werde der Eindruck einer „Zwei-Klassen-Justiz“ erweckt, meinte die Politikerin in einer Aussendung. Denn bisher sei der entsprechende Paragraf der Strafprozessordnung nur für Justizbeamte zur Anwendung gekommen.
ÖVP sieht „klares Signal in Richtung WKStA“
Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss, fühlte sich durch die Entscheidung des Justizministeriums bestätigt, wie er in einer Aussendung deutlich machte. Die Anordnung, Kurz von einem Richter vernehmen zu lassen, sei ein „klares Signal in Richtung der Staatsanwaltschaft“. Denn einzelne Staatsanwälte der WKStA hätten schon öfter gezeigt, „dass sie von Objektivität weit entfernt sind“, so Hanger. Der ÖVP-Abgeordnete war in den vergangenen Monaten immer wieder mit Angriffen auf die WKStA aufgefallen.
Justizministerium weist „Unterstellungen“ zurück
Ministeriumssprecherin Ratz wies solche „Unterstellungen“ zurück. Die Entscheidung des Justizressorts habe „ausdrücklich gar nichts zu tun mit der Arbeitsweise der WKStA“. Es sei einfach um die Entscheidung einer Rechtsfrage gegangen.
Der bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer sagte am Dienstag vor Journalisten, die Entscheidung von Justizministerin Alma Zadic sei „rechtlich einwandfrei“. Denn die rechtliche Bestimmung habe einen „klaren Wortlaut“. Er hätte als Justizminister wohl gleich entschieden. „Schon allein deshalb, um nicht den Opfermythos zu nähren“, so Mayer.
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