Am 18. August steht der gesetzliche Wert für die Pensionserhöhung fest, dieser dürfte bei 1,7 Prozent liegen. In den vergangenen Jahren erfolgte das Plus sozial gestaffelt, kleine Pensionen wurden verstärkt angehoben. Nun regt sich Widerstand gegen diese Regelung, die Regierung will jedoch an dem Vorgehen festhalten.
Die soziale Staffelung heble das Versicherungsprinzip aus und untergrabe letztendlich das Vertrauen in die Pensionen insgesamt, meint der Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Winfried Pinggera. Die Pensionistenvertreter, die sonst an einem Strang ziehen, sind sich angesichts dieses Vorstoßes nicht einig. Während die SPÖ in der sozialen Komponente bei der Pensionsanpassung keinen Widerspruch zum Versicherungsprinzip sieht, ist die ÖVP offenbar den betuchten Rentnern verpflichtet. Die Anpassung müsse für alle gleich sein, fordert Ingrid Korosec.
Die Bekämpfung von Altersarmut hat nach wie vor hohe Priorität – und steht in keinem Widerspruch zum Versicherungsprinzip.
Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostelka (SPÖ)
Korosec: Auf dem Arbeitsmarkt muss sich einiges ändern
Für die kleinsten Pensionen gab es in den vergangenen Jahren ein Plus deutlich über dem Inflationswert, für die höchsten Pensionen hingegen einen Fixbetrag, der weit unter dem vorgesehenen prozentuellen Wert lag. Für die Armutsbekämpfung soll, so Korosec, zusätzliches Geld fließen, etwa über die Ausgleichszulage. Gleichzeitig müsse sich auf dem Arbeitsmarkt einiges ändern.
Die Verhandlungen über die Pensionserhöhung starten nach dem 18. August. Die Regierung lässt aber bereits ziemlich deutlich durchblicken, dass man an der sozialen Staffelung festhalten werde. Das sei auch heuer so vorgesehen, heißt es aus dem grünen Sozialministerium. Und das türkise Bundeskanzleramt sagt: „Seit Sebastian Kurz Bundeskanzler ist, profitieren vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen stärker von einer Erhöhung - das ist auch in diesem Jahr wieder geplant.“ Die Details werden in den kommenden Wochen ausgearbeitet.
Arbeiten bis zum 70. Lebensjahr als Lösung?
Nach wie vor sehr wenig diskutiert wird die gewaltige Kluft zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Pensionsantrittsalter. Die EU-Kommission betont in ihrem Grünbuch zum Thema Altern die Wichtigkeit eines längeren Erwerbslebens. Und zwar bis zum Alter von 70 Jahren.
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