Haben Tests verweigert

Knapp 11.000 Schüler verlagerten Schule nach Hause

Österreich
21.08.2021 11:05

Im Zuge der Corona-Pandemie mussten sich Schüler regelmäßig in der Schule auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Alle jene, die das verweigerten - bzw. deren Eltern die sogenannten Nasenbohrtests ablehnten -, mussten auf Heimunterricht ausweichen. Insgesamt waren davon rund 10.900 der 1,13 Millionen Schülerinnen und Schüler betroffen - die Zahl der Verweigerer war damit recht gering.

Für die regelmäßig durchgeführten Antigentests war die Zustimmung der Schüler bzw. bei den Unter-14-Jährigen jene der Eltern notwendig. Wer diese nicht erteilt hat, musste sich den Stoff daheim grundsätzlich in Eigenregie beibringen. Dafür haben sich über das Sommersemester je nach Bundesland und Altersstufe im Schnitt zwischen 0,2 und 2,0 Prozent der Betroffenen entschieden.

(Bild: APA/Helmut Fohringer)

Zunehmend weniger Verweigerer
In absoluten Zahlen die meiste Ablehnung gab es in Wien (im Semester-Schnitt 2600), gefolgt von Niederösterreich (rund 2200), Oberösterreich (2000), der Steiermark (1400), Kärnten (900), Vorarlberg und Tirol (je rund 500), Salzburg (300) und dem Burgenland (200). Im Verlauf des Semesters sind die Zahlen dabei zurückgegangen: Hatten nach Angaben des Bildungsministeriums in der ersten Woche noch 1,7 Prozent aller Schüler eine Teilnahme verweigert, waren es zuletzt weit unter einem Prozent.

Immer mehr Schüler von Unterricht abgemeldet
Die Ablehnung der Corona-Maßnahmen schlägt sich in einigen Bundesländern auch in die Zahl der Schulabmeldungen für das kommende Schuljahr nieder. Aus Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Tirol und Niederösterreich wurde zuletzt eine teils deutliche Zunahme an Kindern gemeldet, die im kommenden Schuljahr entweder daheim beschult oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht, die selbst keine Zeugnisse ausstellen darf, besuchen werden.

Endgültige Zahlen liegen noch nicht vor, eine Abmeldung ist noch bis zum ersten Schultag möglich. Untersagen können die Bildungsdirektionen eine Abmeldung nur, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist“.

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