Der Prozess gegen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung wird am Montag am Wiener Landesgericht fortgesetzt. Insgesamt fünf Zeugen sind zu diesem Termin geladen. Die Urteile werden für Freitag erwartet.
Der Prozess wurde am 9. Juli vertagt (siehe Video oben), da die Anklage ausgeweitet wurde. Richterin Claudia Moravec-Loidolt gab Beweisanträgen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Folge. Weitere Zeugen - darunter die Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten Johannes Hübner und Peter Fichtenbauer - werden am Montag und Freitag gehört.
Die Zeugen seien „geeignet, den angeklagten Sachverhalt in die eine oder andere Richtung besser auszuleuchten“, erläuterte Moravec-Loidolt damals. Sie könnten womöglich „zur Klärung bedeutsamer Tatsachen“ beitragen.
Zwei Spenden an Bundes-FPÖ stehen im Fokus
In dem Verfahren geht es zentral um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ vom 19. Oktober 2016 bzw. 29. August 2017. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die „pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts“ seitens Straches gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem FPÖ-Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller bestreiten das.
Ärger über WKO, ÖVP und SPÖ
Der Initiativantrag sei im Juni 2016 von der damals oppositionellen FPÖ eingebracht worden, nicht mit anderen Fraktionen abgesprochen gewesen und habe daher keinerlei Aussicht auf Erfolg gehabt, betont Strache-Verteidiger Johann Pauer. Dass die Privatklinik Währing später in den PRIKRAF aufgenommen, habe man im Sommer 2016 ebenso wenig wissen können wie die Regierungsbeteiligung der FPÖ in der türkis-blauen Koalition nach den Nationalratswahlen im Herbst 2017. Außerdem spreche der Zeitpunkt der Überweisungen nicht für einen Bezug zum Initiativantrag. Grubmüller hatte zu den Spenden erklärt, er habe diese aus Ärger über die Wirtschaftskammer bzw. die ÖVP und SPÖ, wo er Jahrzehnte lang Mitglied war, flüssig gemacht.
WKStA: „Faktische Einflussnahme“
Die WKStA beharrt allerdings darauf, Strache habe mit „faktischer Einflussnahme“ auf seinen Parteifreund Hübner - im Zivilberuf Rechtsanwalt, damals Abgeordneter im Nationalrat - den Gesetzwerdungsprozess zugunsten der Privatklinik Währing angestoßen. Auch Fichtenbauer - ebenfalls Anwalt - soll dabei womöglich eine Rolle gespielt haben. Beide müssen nun ebenso als Zeugen aussagen wie der Leiter der FPÖ-Pressestelle im Klub, ein Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium und der Schönheitschirurg Artur Worsegg, der seit 2016 die Privatklinik Währing leitet.
Strache: „Keine Erinnerung an Überweisung“
Strache selbst erklärte bisher mehrmals, er habe an die Überweisung von 2000 Euro keine Erinnerung. Diese Zahlung sage ihm „gar nichts“, er könne sich „nicht an dieses Momentum erinnern“. Strache bestritt weiters, Hübner - er gehört mittlerweile dem Bundesrat an - beeinflusst zu haben. Vielmehr habe er diesen, aber auch Fichtenbauer vor einer Pressekonferenz zum Thema PRIKRAF beigezogen und um eine „rechtliche Bewertung“ gebeten. Er habe eingehend mit Hübner über das Thema gesprochen, der eine „juristische und fachliche Prüfung“ vorgenommen habe, „sonst hätte ich das nicht bewerkstelligen können“, sagte Strache.
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