Die Steiermark hat offenbar ihren ersten Rotlicht-Cluster: Drei Prostituierte des Spielfelder Nachtclubs „Funny Hill“ wurden positiv getestet. Was die zuständige Behörde sehr ärgert: Die drei Damen sind nach dem Test untergetaucht, generell sollen sich sämtliche Beteiligte unkooperativ verhalten.
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hat als zuständige Gesundheitsbehörde einen öffentlichen Aufruf gestartet: Alle Personen, die sich zwischen 23. und 25. August im Etablissement aufhielten, sollen ihren Gesundheitszustand überwachen, ihre sozialen Kontakte reduzieren und sich vorsorglich einem freiwilligen PCR-Test unterziehen.
Im „Funny Hill“ ist jetzt wohl Schluss mit lustig. Zumal Kunden mit Symptomen jetzt auch im Fall von auftretenden Corona-Symptomen ihren Mann stehen müssen und sich im Fall der Fälle umgehend an das Gesundheitstelefon 1450 mit dem Hinweis „Cluster Nachtclub Spielfeld“ wenden sollen.
Falsche Adressen angegeben
Mäßig unterhaltsam ist für die Behörde auch das Verhalten der Verantwortlichen des Nachtclubs und der betroffenen Damen. Nur durch Zufall konnte man überhaupt die drei positiv getesteten Sexarbeiterinnen eruieren, da alle drei eine falsche Adresse angegeben haben. Aktuell ist der Aufenthaltsort der Damen aus Rumänien allerdings unbekannt. „Wir wissen ehrlich gesagt nicht, wo sie sich aufhalten. Auch die Polizei ist bereits eingeschaltet“, schüttelt Karin Wiesegger-Eck von der BH Leibnitz den Kopf.
„Leider zeigen sich sämtliche Beteiligten überhaupt nicht kooperativ“, fährt die Beamtin fort. „Jeder kleine Beisl-Besitzer muss dokumentieren, wer wann bei ihm war - einige Unternehmer glauben aber offenbar, für sie gelten die Gesetze nicht.“
Leider zeigen sich die Beteiligten überhaupt nicht kooperativ - wir wissen auch nicht, wo die Damen sich aufhalten.
Karin Wiesegger-Eck (Bezirkshauptmannschaft Leibnitz)
Im Bordell gilt die 3G-Regel
Bordelle dürfen übrigens seit der zweiten Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums, die mit Ende Juni in Kraft getreten ist, wieder geöffnet haben. Laut Büro der zuständigen Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) unterliegen Nachtclubs der gleichen Regelung wie Freizeit- und Kulturbetriebe - dementsprechend darf der Zutritt also eigentlich nur unter Einhaltung der 3G-Regel erfolgen.
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