Einen besonders makaberen Fall hat die Polizei in Tirol aufgedeckt: Im Bezirk Innsbruck-Land bewahrte ein Tiroler (66) im Keller die Leiche seiner in der Mitte des Vorjahres verstorbenen Mutter (89) auf. Der Grund: Er konnte dadurch weiterhin ihre Pension sowie das Pflegegeld kassieren. Der Mann zeigte sich bei der Einvernahme geständig.
Aufmerksam wurden die Beamten aufgrund des Verdachts des widerrechtlichen Bezuges von Pensions- und Pflegegeld. Daher führten Beamte der Taskforce „SOLBE“ der Innsbrucker Fremdenpolizei am 4. September eine Überprüfung an der Adresse eines 66-jährigen Mannes im Bezirk Innsbruck-Land durch. „Es bestand der Verdacht, dass die Mutter des Mannes bereits im Juni 2020 verstorben sei“, so die Ermittler.
Tatverdächtiger geständig
Die bisher durchgeführten Erhebungen und die Befragung des Tirolers ergaben in weiterer Folge, dass dessen damals 89-jährige Mutter tatsächlich zu Hause verstorben war. Besonders schockierend: „Um weiterhin die Pension sowie das Pflegegeld der Frau zu beziehen, bewahrte der Mann den Leichnam seiner Mutter im Keller des Hauses auf.“ Im Zuge einer ersten Vernehmung zeigte sich der Mann geständig.
„Er hat dafür gesorgt, dass es zu keiner Geruchsbelästigung kommt. Er hat die Mutter mit Kühlakkus gelagert, die er regelmäßig getauscht hat. Allfällige Körperflüssigkeiten hat er mit Verbandsmaterial aufgesaugt. Als ihm all diese Dinge ausgegangen sind, hat er seine Mutter mit Katzenstreu bedeckt. Letztlich ist dann eine Mumifizierung der Leiche eingetreten“, schilderte Helmuth Gufler von der Abteilung Sozialleistungsbetrug der Polizei gegenüber dem ORF Tirol.
Briefträger wollte die Mutter sehen
Die 89-Jährige bekam ihre Pension laut Exekutive regelmäßig als Geldbrief zugestellt. Als ein neuer Briefträger seinen Dienst antrat, bestand dieser darauf, die Frau zu sehen. Als das scheiterte, ging das Geld retour an die Auszahlungsstelle. Dies führte letztlich zu Erhebungen und zum Auffinden der Leiche am vergangenen Samstag, hieß es.
Bei der am Mittwoch durchgeführten Obduktion konnten keine Hinweise auf Fremdverschulden erhoben werden. Die 89-Jährige war laut dem ORF-Bericht letztlich an Altersschwäche im Beisein einer rumänischen Hauskrankenpflegerin verstorben. Laut bisherigen Ermittlungen liegt der finanzielle Schaden im mittleren fünfstelligen Eurobereich. Der 66-Jährige wird wegen des Verdachts des schweren Betrugs und Störung der Totenruhe angezeigt.
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