Unklare Regeln

Chaos: Ab sofort gilt die neue Maskenverordnung

Österreich
15.09.2021 06:00

Zum ersten Mal gelten für Geimpfte und Ungeimpfte gravierend unterschiedliche Regeln. Welche das sind - und was sich ab sofort noch ändert: Die „Krone“ gibt den Überblick.

Sie ist die achte Novelle zur zweiten Covid-19-Öffnungsverordnung und seit Mitternacht in Kraft. Es geht um den Handel, den Status von Genesenen, die FFP2-Maskenpflicht, neue Regeln für Kultur, Veranstaltungen und die Anerkennung von Antigen-Tests sowie Ninja-Pässen.

Quarantäne von Schülern wird verkürzt
Die Quarantäne von Schülern wird - in einer anderen Verordnung - verkürzt. Was fehlt: ein konkreter Fahrplan für die nächsten Stufen, die mit steigenden Zahlen automatisch in Kraft treten.

FFP2-Pflicht: Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel, Kultur; für alle: Öffis, Lebensmittelhandel (Bild: Brenek Malena)
FFP2-Pflicht: Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel, Kultur; für alle: Öffis, Lebensmittelhandel

Pragmatischer Tipp für alle: Lassen Sie sich impfen
Zur Veröffentlichung gab es eine rechtliche Begründung. Sie stellt klar, dass Händler die FFP2-Pflicht (bei notwendigen Gütern für alle, ansonsten nur für Nicht-Geimpfte) selbst kontrollieren sollten - aber „das Ausmaß der Sorgetragungspflicht nicht überspannt werden darf“. Je nach Kundenaufkommen seien Kontrollen, aber auch Durchsagen erlaubt.

Der pragmatische Tipp für alle, die rechtlich wie gesundheitlich auf Nummer sicher gehen wollen: Lassen Sie sich impfen und tragen Sie überall eine FFP2-Maske. 

Die neuen Regeln im Überblick:

  • Antigen-Tests sind ab sofort nur mehr 24 Stunden gültig. Ausnahme: Ninja-Pässe von Schülern.
    Ein Antigen-Test gilt nur 24 Stunden als Eintrittsticket im Sinne von 3G zu Gastronomie, Veranstaltungen usw. Dafür wird der Schul-Ninja-Pass als 3G-Nachweis anerkannt. Er ist - obwohl Antigen - länger gültig. Begründet wird das mit der hohen Testfrequenz.
  • Veranstaltungen ab 25 Personen dürfen nur noch mit 3G-Nachweis besucht werden.
    Bisher mussten Veranstalter von Zusammenkünften ab 100 Personen dafür sorgen, dass alle Teilnehmer einen 3G-Nachweis haben. Nun gilt die Regel schon ab 25 Teilnehmern. Die bisher bis 17. September geltenden Veranstaltungsregeln werden bis mindestens 13. Oktober verlängert.
(Bild: KRONEN ZEITUNG)
  • Länder dürfen weiter eigene Regeln erlassen - sofern sie strenger als die Bundesmaßnahmen sind.
    Wer sich mit der aktuellen Bundesverordnung auszukennen glaubt, kann trotzdem über die Regeln stolpern: Länder dürfen sie verschärfen, Wien tut das, etwa im Handel: Hier müssen auch Geimpfte und Genesene Masken tragen. Allerdings reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz aus.
  • FFP2-Pflicht: Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften im Handel, Kultur; für alle: Öffis, Lebensmittelhandel.
    In Betriebsstätten des täglichen Bedarfs sowie in katholischen Kirchen herrscht statt der MNS- wieder die FFP2-Pflicht. Auch im restlichen Handel müssen Kunden FFP2 tragen - außer, sie sind geimpft oder genesen. Dasselbe gilt für die Kultur, aber nur dort, wo die 3G-Regel nicht zum Einsatz kommt. FFP2 also in Bibliotheken, Museen, Archiven, nicht im Theater oder in der Oper.
Ab Mittwoch gilt in Supermärkten eine FFP2-Maskenpflicht. (Bild: Daniel Scharinger)
Ab Mittwoch gilt in Supermärkten eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Kontrollen der FFP2-Pflicht sollten von den Betrieben durchgeführt werden - theoretisch.
    Die Polizei kann Kontrollen im Rahmen des Covid-Gesetzes durchführen. Für die Einhaltung der FFP2-Pflicht sind aber die Händler selbst zuständig. Da ihnen - etwa bei erhöhtem Kundenaufkommen - nicht zugemutet werden könne, jeden Kunden nach einem Impfpass zu fragen, reichen hier auch Stichprobenkontrollen, Beschilderungen, Durchsagen usw.
  • Die Quarantäne für positiv getestete Schüler wird verkürzt, es muss nicht die ganze Klasse in Isolation.
    Schüler dürfen sich künftig bereits nach fünf anstelle von bisher zehn Tagen mittels PCR aus der Quarantäne freitesten. Geeinigt hat man sich - zur Freude von Bildungsminister Heinz Faßmann - auch darauf, dass nicht mehr die ganze Klasse in Isolation muss, sondern nur noch das Umfeld eines infizierten Schülers.
(Bild: EPA (Symbolbild))
  • Unterscheidung von Gelegenheitsmärkten: manche mit, manche ohne 3G-Nachweis
    Weil die Kontaktverfolgung und 3G-Kontrollen auf Gelegenheitsmärkten „äußerst umständlich vollzogen werden“, wird gelockert: Sie entfallen auf Märkten, wo ausschließlich Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden. Geht das Angebot darüber hinaus (z.B. Vergnügungsparks), müssen dort 3G/Kontakte erhoben werden.
  • Bei täglich knapp zehn neuen Intensivpatienten ist Ende nächster Woche die nächste Stufe erreicht.
    Dann soll in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G gelten: Ein Test nützt nichts mehr, man muss geimpft oder genesen sein. Ob das nur für Kunden oder auch für Mitarbeiter gilt, ist bis jetzt unklar. Grundsätzlich fehlt in der aktuellen Verordnung der Blick auf die nächsten Stufen.
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