3G und FFP2 statt 1G

Après-Ski im Winter laut Stufenplan – die Details

Politik
20.09.2021 11:41

Kaum ist der Sommer vorbei, sehnen sich viele schon nach der Wintersaison - inklusive Après-Ski. Unter Einhaltung strenger Regeln soll es heuer wieder möglich sein, einen Pistentag in einer Skihütte oder Bar ausklingen zu lassen. Über Zutritt entscheidet der Stufenplan. So soll für Seilbahnen wie in Gastronomie und Hotellerie die 3G-Regel gelten - ab Stufe 3, die mit einer mindestens 20-prozentigen Auslastung der Intensivstationen einhergeht, mittels PCR- statt Antigen-Test -, Après-Ski-Lokale zählen zur Nachtgastro. Vorrangig lauteten die Appelle am Montagvormittag aber, sich „möglichst schnell“ impfen zu lassen, denn für Geimpfte gebe es auch im Winter kaum Einschränkungen.

„Strenge Regeln für einen sicheren Winter“ - das sei die Leitlinie der Regierung für die Wintersaison, die mit Gesundheitsministerium, den Ländern und der Branche erarbeitet worden sei, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Präsentation der Details. Die Ziele für den Winter seien klar: Einerseits wolle man eine Überlastung der Intensivstationen verhindern, andererseits, dass Österreich erneut als Risikogebiet eingestuft wird.

Die Minister Mückstein und Köstinger sowie Landeshauptmann Platter stellten die Regeln aus heutiger Sicht für die Wintersaison vor. (Bild: APA/Hans Punz)
Die Minister Mückstein und Köstinger sowie Landeshauptmann Platter stellten die Regeln aus heutiger Sicht für die Wintersaison vor.

Der Stufenplan als Basis
Basis der Winterregeln sei der kürzlich beschlossene Stufenplan, der bereits wirke. Die Details für die Bereiche des Wintertourismus:

  • Für die Seilbahnen gilt mit Beginn der Wintersaison die 3G-Regel. Das Tragen einer FFP2-Maske ist bereits seit 15. September und für alle drei Stufen des Plans Pflicht.
  • Kapazitätsbeschränkungen soll es keine mehr geben. Auch sollen Abstandsregeln nicht mehr nötig sein.
  • Hotellerie und Gastronomie: 3G-Regel. Sollte die Intensivbelegung über 15 Prozent steigen (Stufe 2), gilt ein Wohnzimmertest nicht mehr als Nachweis.
  • Für Après-Ski gelten die Regeln der Nachtgastronomie: PCR-Test ist für Ungeimpfte Voraussetzung, ab Stufe 2 haben nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt.
  • Auf Weihnachtsmärkten soll ebenfalls die 3G-Regel gelten. Wie dies für Betreiber und Besucher möglichst praktikabel umgesetzt werden kann, wird noch ausverhandelt.

„Wenn Sie sich jetzt impfen lassen, geht es sich bis Wintersaisonstart aus“
Köstinger und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) appellierten ein weiteres Mal an die Bevölkerung, sich „möglichst schnell“ den Stich abzuholen. „Wenn Sie sich noch diese Woche impfen lassen, geht es sich bis zum Start der Wintersaison aus“, so der Minister. Für Geimpfte und Genesene werde es dann kaum Einschränkungen geben.

Köstinger freute sich besonders, dass 72 Prozent der Mitarbeiter im Tourismus bereits geimpft seien - dieser Wert liege um zwölf Prozentpunkte über dem österreichischen Durchschnitt. Eigene Corona-Regeln für die Mitarbeiter - die etwa die FFP2-Masken betreffen - würden noch ausgearbeitet.

(Bild: APA/Barbara Gindl)


„Stichprobenartige Kontrollen durch Polizei, nicht Seilbahnbetreiber“
Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), aus Tirol zu der Pressekonferenz zugeschaltet, betonte die Wichtigkeit von 3G für die Wintersaison. Für den Ticketkauf wird der Nachweis nötig sein, stichprobenartige Kontrollen im Betrieb sollen aber durch die Polizei und nicht durch die Seilbahnbetreiber durchgeführt werden.

Platter kann sich auch eine Art Après-Ski-Sperrstunde vorstellen - so könnte man regional begrenzt verfügen, dass etwa um 18 Uhr Après-Ski-Bars schließen müssen und dann eine Feierpause sei, bevor gegen 20 Uhr die Abendgastronomie öffne.

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