Laut SP-Stadtchef Klaus Luger will die Linzer SPÖ nichts davon gewusst haben, dass Eventveranstalter „4lifeevents“ potenziellen Wählern der türkischen Community - wie berichtet - ihr Kreuzerl bei den Roten plus Vorzugsstimme für Arzu Büyükkal mit Musikfestival-Tickets versüßen will. Handelt es sich dabei um strafbaren Stimmenkauf? Werner Neubauer erstattete gestern Anzeige.
Stadtchef Klaus Luger war zwar Samstag beim Musikfestival von „4lifeevents“ im Design Center vor Ort, die SPÖ mit einem eigenen Stand präsent, doch von der Aktion, dass man die türkische Community mit Tickets für ihr Kreuzerl bei der SPÖ ködert, will er nichts gewusst haben.
„Unsere Demokratie funktioniert nicht so wie in Anatolien“
VP-Stadtvize Bernhard Baier erbost: „Die Anbiederung der Luger-SPÖ an die Türken-Community nimmt nie dagewesene Dimensionen an. Mit dieser Aktion hat die SPÖ ganz klar die Grenze einer seriösen Wahlwerbung überschritten. Das nun bekannt gewordene Vorgehen schlägt dem Fass den Boden aus. Schließlich ist die Bestechung bei einer Wahl in Österreich strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt und muss restlos aufgeklärt werden. Unsere Demokratie ist unser höchstes Gut und funktioniert nicht so wie in Anatolien. Bei uns zählen Argumente und keine teuren Geschenke. Es drängt sich die Frage auf, ob es sich hier um einen möglichen Stimmenkauf handelt?“ Jurist Dr. Oliver Plöckinger klärt auf: „Laut § 265, Strafgesetzbuch, ist ein Tatbestand gegeben, wenn wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten für seine Stimme ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt.“ Was auch Ex-Nationalrat Werner Neubauer dazu veranlasste, Anzeige zu erstatten.
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