Die Verständigung des Euro-Notrufs 112, mit dem Rettung, Polizei und Feuerwehr gerufen werden können, wird zukünftig auch per Textnachricht möglich sein - mit SMS und allen gängigen Messenger-Apps. Das soll vor allem für Gehörschwache und Gehörlose eine Erleichterung bringen. Die entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde am Mittwoch von der türkis-grünen Regierung im Ministerrat beschlossen.
Der Entwurf sieht vor, dass alle Anbieter von „öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten“ - also Messengerdienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram eine kostenlose Verbindung zur Notrufstelle herstellen müssen.
Katastrophenwarnung per SMS
Vorgesehen ist in dem Entwurf auch ein einheitliches öffentliches Warnsystem, Menschen sollen im Katastrophenfall regional und schnell mit einer Textnachricht informiert werden. Gerade die Hochwasser heuer in Österreich und Deutschland hätten gezeigt, wie wichtig ein solches System sei, sagte Infrastrukturministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Das Warnsystem soll bis nächstes Jahr fertig werden - eigentlich sollte das von der EU vorgesehene europaweit standardisierte Bevölkerungswarnsystem bis 2021 umgesetzt werden.
Wesentliches Thema der Novelle des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2003 ist der Breitbandausbau. „Unser erklärtes Ziel ist es, mit dem Breitbandausbau auf die Überholspur zu kommen“, so Köstinger. Für den Ausbau sind bis 2026 1,4 Milliarden Euro vorgesehen.
Breitbandausbau: „Hochrisikozulieferer“ sollen überprüft werden
„Alle Menschen, egal ob sie in der Stadt oder am Land wohnen, sollen die Infrastruktur nutzen können. Dafür ist auch Transparenz notwendig“, sagte die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer. Daher soll ein Fachbeirat, der bei der Regulierungsbehörde RTR angesiedelt ist, die Zulieferer beim 5G-Ausbau überprüfen. Damit soll allfällige Spionage durch Herstellerländer verhindert werden. Zu den etwaigen „Hochrisikozulieferern“, wie sie Ministerin Köstinger nannte, gehört der chinesische Netzausrüster Huawei.
Die Novelle bringt auch verlängerte Kündigungsmöglichkeiten bei Mobilfunkverträgen, wie Klubobfrau Maurer hervorhob: Bisher war bei Verteuerungen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen, diese wird künftig auf drei Monate gestreckt. Auch beim Wohnsitzwechsel werden Verbesserungen für Konsumenten geschaffen: Hier kommt ein Kündigungsrecht für Festnetz-Internetverträge mit einer Frist von zwei Monaten. Längerfristig gebundene Verträge können damit bei Umzügen rascher gekündigt werden.
Bis November soll das Gesetz auch durch den Nationalrat gebracht werden. Mit dem Telekommunkationsgesetz wird einheitliches Europäisches Recht umgesetzt.
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