Die EU-Experten haben ihre Empfehlung für den dritten Corona-Stich abgegeben. Was das jetzt heißt? Die „Krone“ gibt den Überblick.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat am Montag das Auffrischungsimpfen genehmigt - mit mRNA-Impfstoffen wie Biontech/Pfizer. Dieser hatte schon zuvor die Notfallzulassung der US-Behörde FDA für eine dritte Dosis.
Nebenwirkungen werden sorgfältig beobachtet
Ein „Booster“-Stich komme für Menschen ab 18 Jahren infrage, so die EMA - vor allem für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem: Hier sollte er frühestens 28 Tage nach der Vollimmunisierung gesetzt werden. Bei Menschen mit intaktem Immunsystem hingegen frühestens sechs Monate nach Verabreichung der zweiten Dosis. Ein Risiko von Nebenwirkungen wie entzündlichen Herzerkrankungen sei nicht bekannt, werde aber weiter sorgfältig beobachtet, so die EMA.
Dritter Stich wird bereits verabreicht
Hierzulande hat das Nationale Impfgremium NIG seine Auffrischungsempfehlungen schon im Sommer erarbeitet: Bei uns wird der dritte Stich ja teils bereits gesetzt, bei Über-80-Jährigen etwa in der Steiermark oder Tirol. Bisher war es aber eine Off-Label-Anwendung, also ein Gebrauch außerhalb der Zulassung. Das NIG beschäftigt sich ja laufend mit den weltweiten Impf-Daten: Es wird sich in den kommenden Tagen auch zur EMA-Empfehlung äußern.
Mückstein will aktiv zur Auffrischung einladen
Allzu viel sollte sich an der derzeitigen NIG-Vorgabe - siehe unten - aber nicht ändern. Mit der Auffrischung soll man mindestens neun bis zwölf Monate lang vor schweren Verläufen und Tod geschützt sein. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatte zuletzt erklärt, man würde künftig aktiv zur Auffrischung eingeladen. Die Anwendungsempfehlung des NIG ist abrufbar unter www.sozialministerium.at.
Fünf Fakten zur „Booster-Impfung“
Wer soll nun aller wann eine Auffrischung bekommen?
Allen voran Bewohner von Pflege- und Altersheimen, Über-65-Jährige, Über-Zwölfjährige mit Vorerkrankungen und Risiko, Menschen, die mit AstraZeneca bzw. mit Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden - und zwar frühestens sechs, spätestens neun Monate nach Ende der Vollimmunisierung.
Wem kann noch eine Auffrischung angeboten werden?
Ab sechs Monaten nach der Vollimmunisierung kann - und ab neun bis zwölf Monaten soll sie folgendem Personal angeboten werden: jenes in Alters- und Pflegewohnheimen, im Gesundheits- und Pflegebereich (auch mobil), pflegenden Angehörigen sowie auch dem Personal in pädagogischen Einrichtungen.
Und was ist mit dem Rest? Was wird überhaupt verabreicht?
Allen anderen Personen ab 16 Jahren soll laut den NIG-Empfehlungen nach neun bis zwölf Monaten die „Booster-Impfung“ angeboten werden. Generell werden mRNA-Impfstoffe zur Auffrischung verwendet, also Biontech/Pfizer und Moderna - egal, womit vorher gespritzt worden ist.
Was ist mit Genesenen bzw. bei Impfdurchbrüchen?
Genesene mit einer Impfung werden wie vollständig Geimpfte angesehen und genauso in der Reihung behandelt. Genesene mit bereits zwei Impfungen benötigen vorerst keine Auffrischung. Bei Impfdurchbrüchen ist laut NIG vorerst kein weiterer Stich empfohlen.
Welchen Abstand zu OPs und Impfungen soll man einhalten?
Die Gabe des dritten Stichs gleichzeitig mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen ist laut NIG „möglich und sinnvoll“. Grippe oder Pneumokokken etwa können also parallel gegeben werden. Nur bei planbaren OPs sollten 14 Tage zwischen Eingriff und Impfung liegen.
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