Kindheitstraum erfüllt
Schwangere Frauen können weiterhin von ihrer Arbeit freigestellt werden, wenn sie dabei physischen Kontakt zu anderen Personen haben und keine alternative Beschäftigung möglich ist. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossene Regelung wird bis Jahresende verlängert.
Der Sozialausschuss hat die entsprechende Änderung im Mutterschutzgesetzes am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ auf den Weg gebracht.
Darin ist geregelt, dass betroffene Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Die Dienstgeber erhalten dafür einen Kostenersatz vom Bund. Ausgenommen sind, wie bereits bei der zuletzt gültigen Freistellungsregelung, vollständig geimpfte Schwangere.
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