Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten.
Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabeihaben, heißt es in dem Entwurf, über den die „ZiB 2“ am Mittwoch berichtete. Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird.
Wer die 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt.
Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.
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