Das Gesundheitsministerium hat am Montagabend jene Verordnung vorgelegt, mit der 3G am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Für den Wintertourismus interessant ist, dass man Après-Ski nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In sonstigen Freizeit-Einrichtungen sind auch Vor-Ort-Tests möglich. In Seilbahnen ist neben 3G weiter eine FFP2-Maske anzulegen.
Zentral in der Verordnung ist jedoch die Vorgabe, ab November 3G am Arbeitsplatz anzuwenden. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Doch dann heißt es praktisch für jeden, getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen zu sein.
Formulierung im Wortlaut
Denn die Formulierung in der Verordnung lautet: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.“
Maskenpflicht entfällt weitgehend
Eine Maskenpflicht entfällt damit einhergehend an den allermeisten Betriebsstätten. Ausgenommen sind nur Pflegeeinrichtungen und Spitäler, an denen neben 3G weiter ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen ist. Relativ locker gestaltet sind die Regeln weiter in der Gastronomie. 2,5G gilt nur in Betrieben, „in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale“. Das heißt, nur in Lokalen dieser Art ist ein PCR-Test notwendig, wenn man nicht geimpft oder genesen ist.
Antigen-Tests auch weiterhin möglich
Bestehen bleibt nämlich in den 3G-Sektoren, die vom Hotel über die „normale“ Gastronomie bis zu Veranstaltungen gehen, die Möglichkeit, einen (nunmehr maximal 24 Stunden alten) Antigen-Test oder auch einen Antikörper-Befund aus den vergangenen drei Monaten vorzulegen. Auch (nicht gerade zuverlässige) Selbsttests, „ausnahmsweise“ auch vor Ort vorgenommen, erfüllten die 3G-Norm.
Verschärfungen bei höherer Intensiv-Auslastung
Was Weihnachtsmärkte und Ähnliches betrifft, ist nunmehr keine Umzäunung mehr nötig. Man kann alternativ auch mit Bändern oder Ähnlichem den erfolgten 3G-Nachweis darstellen. Zu beachten ist, dass etliche Regeln verschärft werden könnten, sobald sich die Zahl der Intensivpatienten erhöht. So würden ab 300 Patienten die Selbsttests generell nicht mehr anerkannt. Ab 400 würde in den 3G-Bereichen auch ein Antigentest nicht mehr akzeptiert.
Klargestellt wird auch, dass ein Testpass, der in der Regel an Schulen verwendet wird, jedenfalls von Freitag bis Sonntag gilt - das heißt, auch wenn wie üblich am Mittwoch der letzte Test stattgefunden hat.
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