Die Partei MFG („Menschen, Freiheit, Grundrechte“) lehnt die Corona-Maßnahmen wie eine Maskenpflicht eindeutig ab und sieht die Impfung sehr kritisch. Aus dem Stand schaffte sie es bei der Wahl in Oberösterreich in den Landtag, nun plant sie ein Antreten bei weiteren Landtagswahlen und auch bei der nächsten Nationalratswahl. „Egal, wann diese stattfindet“, erklärte Bundesgeschäftsführer Gerhard Pöttler am Mittwoch. Gegen die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz will die Partei Beschwerde beim Verfassungsgericht einlegen.
„Selbstverständlich“ wolle MFG bei der Parlamentswahl antreten, bekräftigte Bundesobmann Michael Brunner und verwies auf eine Umfrage, die die Partei über der Vier-Prozent-Hürde sieht. Man sei dabei, in allen Bundesländern Gruppen aufzubauen, aktuell wende man sich Vorarlberg und dem Burgenland zu, erklärte Brunner. „Wir würden auch in Vorarlberg in den Landtag einziehen“, zitierte der MFG-Chef eine weitere Umfrage. Im westlichsten Bundesland finden planmäßig 2024 Landtagswahlen statt.
Auch bei den Gemeinderatswahlen in Tirol kommendes Jahr will man antreten. Die Kleinpartei denkt sogar darüber nach, einen Kandidaten ins Rennen um das Amt des Bundespräsidenten zu schicken. Final werde man das in der ersten Jahreshälfte 2022 entscheiden, sagte Pöttler.
„Menschen laufen uns in Scharen zu“
Mit langen Ausführungen hatte die Parteispitze zuvor eindeutig klargemacht, dass sie die Corona-Schutzimpfung kritisiert bis ablehnt. Gefragt zum Verhältnis zur FPÖ, deren Parteichef Herbert Kickl immer heftiger gegen die Impfung auftritt, sagte Pöttler: „Die Menschen laufen uns in Scharen zu. Das würden sie nicht machen, wenn sie von allen Parteien im Nationalrat überzeugt wären.“
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die ab November verpflichtend ist, sehen die MFG-Politiker als verfassungswidrig an. Er sehe „keinen Nachweis dafür, dass 3G erforderlich wäre“, meinte Parteichef Brunner. Der Arbeitgeber sei nur berechtigt, den Impfstatus eines Mitarbeiters zu sehen, wenn dieser freiwillig zustimme. Brunner will deswegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen.
Experte: Arbeitgeber zu Kontrolle berechtigt
Keine Rechtswidrigkeit sieht dagegen der Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach. „Es ist diese Verordnung anders nicht zu begreifen, als dass jetzt Impfen kontrolliert wird. Das wird wahrscheinlich auch sinnvoll sein, das zu tun, aber ich glaube, dass die Arbeitgeber dazu jetzt berechtigt sind“, so der Rechtsanwalt am Mittwoch im Ö1-„Morgenjournal“. Auch bei Gästen in der Nachtgastronomie dürfe man Impfnachweise sehen, das müsse man daher auch von Arbeitnehmern erwarten dürfen. Gerlach sieht in der 3G-Verordnung jedenfalls eine „Impfkontrolle durch die Vordertür“.
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