Sebastian Kurz ist nicht mehr Kanzler, und doch gibt es Aufregung. Sein Anwalt hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bei einem Strafrechtsprofessor, der den türkisen Bundesparteichef in der „Inseraten-Affäre“ entlastet und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Vorwürfe macht. Es gibt Streitereien.
Peter Lewisch erkennt „kein einziges Beweisergebnis“ gegen Sebastian Kurz in der „ÖVP-Affäre“ – via Finanzministerium sollen laut Verdacht Steuergelder für Inserate im Gegenzug für gefällige Berichterstattung in „Österreich“ ausgegeben worden sein. Kurz-Freunde und ÖVP-Politiker wie August Wöginger sehen ihn entlastet. Kritiker wie SPÖ oder NEOS orten in dem Auftragsgutachten ein Manöver, um Stimmung für eine Wiederauferstehung des „türkisen Heilsbringers“ zu betreiben.
Strafrechtsprofessor Lewisch betont, dass die vom Finanzministerium bezahlten Aktivitäten im Fellner-Reich „Österreich“ rechtlich problematisch sein könnten, nicht jedoch die Vorwürfe gegen Kurz. ÖVP-freundliche Berichterstattung könne nicht als Korruption gewertet werden.
Uni Wien distanziert sich
Alfred Noll, Rechtsexperte und Ex-Abgeordneter, sagt: „Die Schlussfolgerung in dem Gutachten, dass nach Ansicht der WKStA jeder Theaterdirektor Korruption begehen würde, wenn er Subventionserhöhungen fordert, zeugt von einer intentionalen Parteilichkeit, die Uni-Gutachten zuwiderlaufen.“ Lewisch hatte das Gutachten auf Uni-Wien-Papier verfasst. Die Uni distanzierte sich. Noll: „Das Gutachten entwertet sich als ,politisches Hackl‘ gegen die WKStA. Für die strafrechtliche Bewertung braucht es hier auch kein Gutachten.“
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