Stichproben-Kontrollen

3G am Arbeitsplatz: Mitarbeiter heimgeschickt

Österreich
15.11.2021 12:53

Ungeimpfte dürfen seit Inkrafttreten des Lockdowns um Mitternacht nur noch aus ganz bestimmten Gründen ihre Wohnung verlassen. Zur Arbeit dürfen sie gehen, dort gilt seit Montag jedoch die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs hatten WKÖ, Händler und Gastronomen im Vorfeld gefordert, dass statt eines Testnachweises weiter eine FFP2-Maske reicht. Tatsächlich mussten Mitarbeiter am Montag heimgeschickt werden.

„Zusperren mussten Betriebe aufgrund der 3G-Regel bisher nicht“, sagte Stefan Sternad, Fachgruppenobmann für Gastronomie der Wirtschaftskammer Kärnten. Allerdings haben schon Personen nach Hause geschickt werden müssen, da ihr PCR-Testergebnis auch nach mehr als 24 Stunden noch nicht vorlag.

Chaotische Zustände und fehlende Strukturen
Sternad sprach von chaotischen Zuständen bezüglich der PCR-Testungen und fehlenden Strukturen im Land. An den Testcontainern in Klagenfurt herrschte Montagfrüh großer Andrang. Seitens des Landespressediensts Kärnten hieß es, dass Tests von Verdachtsfällen und Kontaktpersonen bei der Auswertung vorgereiht würden.

(Bild: www.picturedesk.com, BalanceFormCreative-stock.adobe, Krone KREATIV)

„Unternehmer wissen nicht, was sie machen sollen“
Im oberösterreichischen Bezirk Braunau, mit einer hohen Sieben-Tage-Inzidenz und einer niedrigen Impfquote, verzweifeln die Unternehmer teilweise an der 3G-Regel. „Uns erreichen viele Anrufe. Die Unternehmer wissen nicht mehr, was sie machen sollen“, sagte der Leiter der Wirtschaftskammer Braunau, Klaus Berer. Einerseits gebe es Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen und auch nicht testen gehen wollen, andererseits gebe es Engpässe bei Testterminen und die Ergebnisse kämen nicht rechtzeitig. 

„Entweder du kündigst uns oder wir kündigen“
Berer nannte ein Beispiel aus dem Baunebengewerbe, ein Betrieb mit 30 Mitarbeitern. Zehn von ihnen seien Nebenerwerbslandwirte, Impf- und Testverweigerer, und hätten dem Chef vorgeschlagen, „entweder kündigst du uns oder wir kündigen, wir haben eh daheim was zu tun“. Der Unternehmer sei verzweifelt, denn bei der guten Auftragslage „wird jede Kraft gebraucht“, so Berer.

Arbeitgeber müssen stichprobenartig kontrollieren
Als Testnachweis gilt am Arbeitsplatz meist weiterhin ein Antigen-Schnelltest. Beschäftigte in der Nachtgastronomie, von größeren Veranstaltungen und im Gesundheitswesen sowie im Pflegebereich müssen einen negativen PCR-Test bringen. Die Arbeitgeber müssen die Nachweise stichprobenartig überprüfen, die Firmen wiederum werden von den Gesundheitsbehörden überwacht.

(Fast) keine Ausnahmen von 3G-Regel mehr
Ausgenommen von der 3G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) sind nur Personen, die nicht mehr als zweimal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben, und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, abgesehen von Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen.

Eine Million Tests pro Tag benötigt
Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Coronatest. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigentests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3G am Arbeitsplatz benötigt.

Für die Testinfrastruktur sind in Österreich die Bundesländer zuständig. Bei PCR-Test kam es zuletzt, etwa an Wochenenden, zu langen Wartezeiten auf das Ergebnis. Ein PCR-Test ist ab Probenentnahme 72 Stunden lang gültig, nicht immer lag der Befund zeitgerecht vor.

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