Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. Sie war 2006 zur Terror-Bekämpfung verabschiedet worden. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet nun die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Vorratsdaten für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen.
Opposition sieht Grundrechte in Gefahr
Die Behörden haben unter bestimmten Umständen Zugriff auf diese Daten, was bereits im Justizausschuss für heftige Debatten gesorgt hatte und laut Parlamentskorrespondenz auch im Forschungsausschuss rege Diskussionen zeitigte. Unverändert kritisch war dabei laut Parlamentskorrespondenz die Haltung der Opposition, deren Vertreter Bedenken haben, ob die neue Regelung mit den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten in Einklang steht.
"Mögliche Verbesserungen" in kommenden Wochen
Seitens der SPÖ, aus der zuletzt auch kritische Stimmen zur Vorratsdatenspeicherung zu hören gewesen waren, wurde indes auf Zeitdruck bei der Umsetzungsrichtlinie verwiesen. Sowohl SPÖ als auch ÖVP plädierten aber dafür, in den kommenden Wochen bis zur Plenarsitzung noch Gespräche über "mögliche Verbesserungen und Klarstellungen" zu führen. Ziel sei eine grundrechskonforme Umsetzung, wurde von ÖVP ebenso wie von der zuständigen Ministerin Doris Bures (SPÖ) betont. Entsprechend wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien auch eine Ausschussfeststellung getroffen, die "von der Notwendigkeit einer lückenlosen Protokollierung aller Datenzugriffe" ausgehe, so die Parlamentskorrespondenz.
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