Lockdown ab Montag

OÖ und Salzburg: Mückstein begrüßt „Notbremse“

Politik
18.11.2021 14:05

Oberösterreich und Salzburg gehen mit Montag in den Lockdown, in Salzburg schließen sogar die Schulen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) begrüßt den Schritt. „Die Entwicklung der Pandemie ist äußerst besorgniserregend, dramatisch ist die Lage vor allem in Oberösterreich und Salzburg.“, sagte er. Mit dem Lockdown „ziehen jene Bundesländer, die am schwersten von der vierten Welle getroffen wurden, die Notbremse“, so der Minister. Nun wird beraten, ob bundesweite Maßnahmen im Rest des Landes folgen werden.

Zuvor hatte Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) einen Lockdown für Oberösterreich und Salzburg angekündigt, sofern es zu keinem solchen in ganz Österreich kommt. Gelten soll dieser ab kommenden Montag. „Es geht darum, Gesundheit zu schützen, Leben zu schützen“ und das Gesundheitswesen, erklärte er am Donnerstag. Auch der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) bestätigte den Schritt. Zudem kündigte er Schulschließungen an. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner forderte indes einen Lockdown für die beiden Bundesländer schon ab Freitagfrüh.

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer zieht die Notbremse. (Bild: FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR)
Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer zieht die Notbremse.

Spitzentreffen im Kanzleramt
Gesundheitsminister Mückstein hatte schon vor der Ankündigung mit den Landeshauptleuten telefonisch über die eskalierende Corona-Situation beraten, hieß es aus seinem Büro. Für Donnerstagnachmittag ist ein Sozialpartnertreffen mit der Regierungsspitze im Kanzleramt angesetzt.


Bundesweite Schritte wohl erst ab Freitag fix
Parallel gebe es den ganzen Tag über Gespräche innerhalb der Regierung, hieß es. Erwartet wurde zuletzt, dass es seitens des Bundes erst nach der Landeshauptleute-Konferenz am Freitag in Tirol weitere österreichweite Schritte geben wird. Sowohl Schallenberg als auch Mückstein nehmen an der LH-Konferenz teil.

Platter lehnt Lockdown für alle ab
Aus Kärnten hieß es am Donnerstag, „ein kurzer, harter Lockdown ist aufgrund der dramatisch steigenden Zahlen zu prüfen“. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) betonte allerdings auch: „Wichtig wird es vor allem auch sein, alles zu tun, um Erst- und Drittimpfungen zu forcieren.“ Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) lehnt einen Lockdown für alle weiterhin vehement ab, wie aus seinem Büro mitgeteilt wurde. Es könne nicht angehen, dass „80 Prozent eingesperrt werden, nur weil 20 Prozent unsolidarisch sind“, hatte der Landeschef erst am Mittwoch im Landtag betont. „Da geht dann jegliche Motivation für das Impfen verloren“, so Platter. Auch andere wesentliche Proponenten der Tiroler ÖVP hatten sich zuletzt - wie die Bundesparteispitze - dagegen ausgesprochen.

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (Bild: Birbaumer Christof)
Tirols Landeshauptmann Günther Platter

Mückstein hatte angesichts der massiv steigenden Fallzahlen seit Tagen auf schärfere Maßnahmen gedrängt. Letzten Sonntag brachte er etwa nächtliche Ausgangssperren auch für Geimpfte ins Spiel. Die ÖVP lehnte dies bis zuletzt strikt ab und argumentierte, dass man erst am Montag mit dem Lockdown für Ungeimpfte ohnehin einschneidende Maßnahmen gesetzt habe.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss detaillierte und umfassende Fragen beantworten. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss detaillierte und umfassende Fragen beantworten.

Verfassungsexperte: Lockdown ist Pflicht
Eine rechtliche Verpflichtung für einen kompletten Lockdown angesichts überlasteter Spitäler ortet der Verfassungsexperte und Rechtsanwalt Christian F. Schneider gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“ (Donnerstag-Ausgabe). Droht der Zusammenbruch des Gesundheitssystems, wie es derzeit in Salzburg der Fall ist, werde aus der Kann-Bestimmung eines Lockdowns für alle im Covid-19-Maßnahmengesetz eine Muss-Bestimmung, so die Argumentation. Laut dem Verfassungsgerichtshof bestehe in solchen Fällen kein freies Ermessen, sondern ein gesetzlich gebundenes, so Schneider. Dafür sprächen auch die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, Gesundheitsgefährdungen einzudämmen.

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