Verschärfte Kontrollen

Lockdown für maximal 20 Tage: Die Regeln ab Montag

Österreich
19.11.2021 10:15

Ab Montag 0 Uhr tritt ein bundesweiter Lockdown für alle - Ungeimpfte und Geimpfte - in Kraft. Es gelten die schon aus vorigen Lockdowns bekannten Ausnahmen. Zunächst sollen die Maßnahmen für zehn Tage gelten und evaluiert werden. Längstens soll der Lockdown 20 Tage dauern - die Maßnahmen enden laut Informationen der „Krone“ spätestens am 12. Dezember automatisch. Danach gilt aber weiterhin der Lockdown für Ungeimpfte. Der Präsenzunterricht an den Schulen soll für alle, die ihn benötigen, bleiben. Mit Februar 2022 soll die generelle Impfpflicht kommen.

Die neuen Maßnahmen ab Montag, 22. November, im Überblick:

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Schulen und Kindergärten bleiben für Betreuung offen
  • Dritte Impfdosis österreichweit nach vier Monaten möglich
  • Generelle Impfpflicht ab Februar
  • Homeoffice-Empfehlung für alle, Homeoffice fix im Bundesdienst
  • Verschärfte Kontrollen, erhöhte Strafen

Die FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz entfällt, wenn entsprechende bauliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Weiterhin gilt 3G am Arbeitsplatz. Für den Nachweis eines negativen Testergebnisses reicht auch ein Antigentest. Alle Maßnahmen werden sowohl von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne als auch von der SPÖ mitgetragen, wie es in der am Freitag präsentierten Vereinbarung heißt. Die Details werden in einer Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) festgeschrieben, diese liegt vorerst noch nicht vor.

In Ausnahmefällen darf man wie üblich auch im Lockdown auf die Straße, die Polizeikontrollen sollen verschärft werden. (Bild: APA/HANS PUNZ)
In Ausnahmefällen darf man wie üblich auch im Lockdown auf die Straße, die Polizeikontrollen sollen verschärft werden.

Schallenberg: „Zu viele haben sich unsolidarisch gezeigt“
Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) betonte bei der Lockdown-Ankündigung, der Grund für den Lockdown für alle liege darin, dass sich zu viele unsolidarisch gezeigt hätten. Die jüngsten Maßnahmen wie 2G hätten zwar die Impfbereitschaft erhöht, aber nicht in ausreichendem Maß. Lange Zeit sei es „politischer Konsens gewesen, dass wir keine Impfpflicht wollen, und auch ich bin davon ausgegangen, dass man die Menschen überzeugen sollte, sich impfen zu lassen“. Leider gebe es „zu viele politische Kräfte, fadenscheinige Impfgegner und Fake News“, die zu viele Menschen aufstacheln würden, sich nicht impfen zu lassen.

Ausnahmen weiter aufrecht
Für den bundesweiten Lockdown ist es aus den bereits aus den vergangenen Lockdowns bekannten Gründen erlaubt, den eigenen privaten Wohnbereich zu verlassen. Dazu zählen:

  • Fahrt zur Arbeit
  • Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Einkauf)
  • Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Arztbesuch)
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

Auch Wege zur Post und zur Bank sind erlaubt, genauso wie die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ wie der Kirchgang sowie der Weg zur Schule oder Universität ist weiterhin möglich. Ebenso darf man wieder zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und zur „Ausübung familiärer Pflichten“ das Haus verlassen. Kontakt abseits des eigenen Haushaltes ist nur zu - einzelnen - engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen gestattet. Auch die Versorgung von Tieren oder die Wahrnehmung behördlicher Termine zählt zu den Ausnahmegründen.

Schulen bleiben zur Betreuung offen
Die Schulen und Kindergärten sollen für jene geöffnet bleiben, die Betreuung benötigen. Die Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher. Bundesregierung und Landeschefs appellieren aber an die Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen, wo dies möglich ist. Für diese Kinder sollen „Lernpakete“ sichergestellt werden. Eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen gilt für alle Schulstufen.

Impfpflicht ab Februar
Von Bund und Ländern wurde auch beschlossen, spätestens mit Februar 2022 eine Impfpflicht einzuführen. Dazu wird ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Bei Verstößen soll es Verwaltungsstrafen geben. Ausnahmen soll es natürlich für jene geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kündigte Schallenberg an.

Die Regierung will die Schulen weiter offen halten. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Die Regierung will die Schulen weiter offen halten.

Dritter Stich schon früher empfohlen
Gleichzeitig kommt eine Impfoffensive: Die dritte Dosis wird bei Vektorimpfstoffen (AstraZeneca) schon ab dem vierten Monat nach der zweiten empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen (Biontech/Pfizer, Moderna) ist das bereits jetzt möglich. Zudem kommen Änderungen bei der Gültigkeit des Grünen Passes: Der zweite Stich soll ab Februar 2022 nicht wie bisher neun, sondern nur noch sieben Monate gelten, womit die Bevölkerung zur Auffrischung mit dem dritten Stich motiviert werden soll.

Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen ab Montag weiterhin stattfinden, aber nur noch ohne Zuschauer, also in der Fußball-Bundesliga beispielsweise als „Geisterspiele“. Der Breitensport in Vereinen kommt komplett zum Ruhen.

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