Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich am Sonntag überzeugt davon gezeigt, dass die ab Februar geplante Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich ist. Sie räumte aber auch ein, dass die Regierung zuletzt „kein gutes Bild“ abgegeben habe.
In der ORF-„Pressestunde“ betonte Edtstadler, dass die Regierung Experten einbezogen habe und keiner habe gesagt, dass eine Impfpflicht nicht gehe. Außerdem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer Impfpflicht für Kinder in Tschechien dies schon bestätigt.
Keine Vorabprüfung durch Verfassungsgericht
Die von der FPÖ geforderte Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof könne es nicht geben, weil das nicht vorgesehen sei, betonte die ÖVP-Ministerin. Sie verwies aber darauf, dass die Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Edtstadler ist auch der Ansicht, dass eine Impfpflicht ein geringerer Eingriff sei als der am Montag beginnende Lockdown. Sie gestand zu, einen solchen Schritt bis vor kurzem noch ausgeschlossen zu haben, aber die Realität habe sie angesichts der niedrigen Impfquote und der hohen Infektionszahlen eines Besseren belehrt.
Wer nicht zum Impftermin kommt, muss zahlen
Für Personen, die sich nicht daran halten, soll es Verwaltungsstrafen geben. Man werde aber zuerst die Menschen zu einem Impftermin einladen und erst dann, wenn das nicht fruchtet, Geldstrafen aussprechen. Die Höhe ließ sie offen, sie kann sich aber eine abgestufte Vorgangsweise vorstellen. Eine Richtschnur könnten die bis zu 3600 Euro sein, die im Entwurf für die geplante Impfpflicht für Gesundheitsberufe schon enthalten sind.
Ausnahmen werde es jedenfalls geben für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Frage, wie lange die Pflicht gelten soll, werde im Gesetz noch zu regeln sein, Edtstadler kann sich aber vorstellen, dass die Dauer bis zum Erreichen einer bestimmten Durchimpfungsrate reichen könnte. Das Mindestalter müsse mit Experten noch geklärt werden.
Regierung hat „kein gutes Bild“ abgegeben
Dass der neuerliche Lockdown nun wieder notwendig sei, darüber zeigte sich Edtstadler „grantig“, „frustriert“ und „traurig“. Man müsse nun aber die Emotionen zurückstellen, der Schritt sei jetzt notwendig. Die ÖVP-Ministerin richtete an alle die Bitte, dabei mitzumachen. Sie gestand zu, dass die Regierung zuletzt „kein gutes Bild“ abgegeben habe. Jetzt würden aber wieder alle an einem Strang ziehen, um die Glaubwürdigkeit wieder zu steigern, zeigte Edtstadler sich „fest überzeugt“, dass die türkis-grüne Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2024 halten werde.
Manche Entscheidungen seien „zu spät“ getroffen worden, rückblickend hätte man im Sommer auch mehr Impfkampagnen machen sollen. Mit dem Vorhandensein von genug Impfstoff sei man wohl zu hoffnungsfroh gewesen, dass die Menschen auch impfen gehen. Es sei aber offenbar nicht gelungen, jene zu überzeugen, die Ängste haben. Man habe zu sehr auf jene geschaut, die laut sind und so wie am Samstag demonstriert haben.
Edtstadler schließt Kurz-Rückkehr nicht aus
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen ÖVP-Obmann Sebastian Kurz und andere ÖVP-Politiker erwartet die Verfassungsministerin, dass die Justiz rasch ermittelt. Wenn alles aufgeklärt sei, sieht Edtstadler keinen Grund, warum Kurz nicht als Bundeskanzler zurückkehren könnte.
Zu den Angriffen aus der ÖVP gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hielt Edtstadler fest, dass niemand über der Kritik stehe. Und dass sie sich nicht schützend vor die WKStA gestellt habe, begründete die ÖVP-Ministerin damit, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dafür zuständig sei und sie das auch gemacht habe.
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