Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Donnerstag den Pfad der weiteren Corona-Wirtschaftshilfen bekannt gegeben und auf die gute OECD-Prognose für Österreich verwiesen. Die entspreche genau den Erwartungen der Bundesregierung. Zu den Kosten der Hilfsmaßnahmen meinte er, laut bisherigen Erfahrungen würden diese beim Ausfallsbonus bei rund 700 Millionen Euro im Monat liegen, beim Härtefallfonds bei 100 Millionen Euro - die Verlängerung werde sich in diesem Rahmen bewegen.
Wichtig sei, dass die Hilfen rasch erfolgen, hier sei nachjustiert worden, auch was den Hilfsrahmen betreffe. Zu einem möglichen Rückzug von ÖVP-Parteiobmann Sebastian Kurz - der während der Pressekonferenz öffentlich wurde - wollte sich Blümel nicht äußern, er verwies auf die angekündigte Stellungnahme seines Obmanns.
„Hoffnungsvolle Entwicklung“
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte bei dem gemeinsamen Pressetermin mit Blümel die sinkende Zahl der Neuinfektionen und sprach von einer „hoffnungsvollen Entwicklung“. Um den „sehr schmerzhaften Lockdown“ abzufedern, werde der Schutzschirm für Veranstalter aufrecht bleiben, bei den Reisebüros werde es einen staatlichen Haftungsrahmen von 300 Millionen Euro geben. Die Haftungsübernahme für Hoteliers werde verlängert. Für Privatzimmervermieter, die ihre Anträge über einen Steuerberater abwickeln, soll es eine „Fast Lane“ bei der Abwicklung geben.
Angesprochen auf den Unmut der Gastronomen und Hoteliers über eine mögliche Verlängerung des derzeitigen Lockdowns betonte die Ministerin: „Ich bin eine der größten Kämpferinnen für das Aufsperren.“
Ich bin eine der größten Kämpferinnen für das Aufsperren.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)
Details der Wirtschaftshilfen
Zu den Details der präsentierten Hilfen für die Wirtschaft: Der Corona-Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen werden. „Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können“, so Blümel.
Zum Antrag des Ausfallbonus mit 10. Dezember hielt der Finanzminister fest, dass alle Neugründungen bis zum 1.11.2021 antragsberechtigt sind. Weitere Voraussetzungen: Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im November und Dezember bzw. 40 Prozent von Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar). Die Ersatzrate liegt bei zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Millionen).
Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmern zu helfen, erklärte Blümel weiter. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben.
Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019.
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