Die Regeln im Privaten

Weihnachtsfeier nur mit 25 Leuten und 2G erlaubt

Österreich
09.12.2021 23:08

Der Lockdown endet für Geimpfte und Genesene mit Ablauf des 11. Dezember - doch die große Freiheit ist noch lange nicht erreicht. Denn laut dem der „Krone“ vorliegenden Verordnungsentwurf bleiben gewisse Beschränkungen aufrecht. So etwa die allgegenwärtige Maskenpflicht - zumindest in geschlossenen Räumen. Regeln gibt es auch für private Treffen. So ist Feiern in geschlossenen Räumen maximal 25 Personen erlaubt, sofern diese über einen 2G-Nachweis verfügen. Und Sperrstunde ist landauf, landab um 23 Uhr.

Die FFP2-Maske wird weiterhin das öffentliche Bild bestimmen. Sie ist in sämtlichen öffentlichen, geschlossenen Räumen, im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, in der Kirche, beim Frisör und beim Betreten von Lokalen und Hotels zu tragen. Für die Gastronomie, Sportstätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen gelten die Öffnungszeiten zwischen 5 und 23 Uhr - womit die Nachtgastronomie auch weiterhin geschlossen bleibt. In der Gastronomie und Hotellerie muss man sich wieder zwecks Contact Tracing registrieren.

Zusammenkünfte indoor mit 25 Personen erlaubt
Wieder erlaubt sind Hochzeits-, Geburtstags- oder eben auch Weihnachtsfeiern, allerdings nur mit einem 2G-Nachweis aller Gäste. In geschlossenen Räumen sind bis zu 25 Teilnehmer erlaubt, im Freien sogar 300. Mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen sogar 2000 Teilnehmer in geschlossenen Räumen sowie 4000 Teilnehmer im Freien an einer Zusammenkunft teilnehmen, was besonders die Kulturveranstalter interessieren dürfte. In geschlossenen Räumen herrscht selbstverständlich weiterhin Maskenpflicht.

Die Veranstaltungen sind ab 50 Teilnehmern anmeldepflichtig, ab 250 Teilnehmern nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig und dürfen nur zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden.


Private Treffen nur zu viert und mit 2G-Nachweis

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Treffen nur, wenn sich maximal vier Personen mit 2G-Nachweis aus unterschiedlichen Haushalten treffen, wobei dabei höchstens sechs minderjährige Kinder nicht einzurechnen sind. Kinder bis zwölf Jahre sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen. Am Arbeitsplatz gilt laut der neuen Verordnung weiterhin 3G, beim Betreten ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die Empfehlung für Homeoffice bleibt auch in der neuen Verordnung aufrecht.

Maskenpflicht im Lokal, 23 Uhr Sperrstunde
Wer ein Lokal besucht, der muss seine Maske tragen, bis er am Tisch sitzt. Diesen darf man nicht selbst aussuchen, er wird vom Servicepersonal zugewiesen. Bier oder Cocktail an der Bar gibt es nicht, konsumiert werden darf ausschließlich bei Tisch. Um 23 Uhr ist Sperrstunde. Das Verbot der Steh-Gastronomie dürfte sich auch auf die Weihnachtsmärkte auswirken, so kündigte der Alm Advent im Wiener Prater bereits via Facebook an, nicht wiederzueröffnen.

Bekannte Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte
Für Ungeimpfte gilt weiterhin ein Lockdown, sie dürfen ihren Wohnort aus den bekannten Ausnahmen verlassen, etwa für den Gang zur Arbeit oder zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens. Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung oder Testung. Auch die Versorgung von Tieren oder die Wahrnehmung behördlicher Termine zählen zu den Ausnahmegründen, ebenso der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. Gestattet sind auch die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ sowie der Weg zur Schule oder Universität.

Verordnung gilt bis 21. Dezember
Die neue Verordnung soll bis 21. Dezember gelten. Wie das zweite Weihnachten im Zeichen der Corona-Pandemie dann ausschauen wird, wird sich noch entscheiden. Die Verordnung gilt als Rahmenbereich, den einzelnen Bundesländern obliegt es, Verschärfungen oder Öffnungsschritte zu setzen. Fix ist jedenfalls die Impfpflicht im kommenden Jahr ab Februar für alle ab 14 Jahren.

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