Für die Omikron-Variante des Coronavirus hat das Gesundheitsministerium deutlich strengere Regeln für die Kontaktpersonen-Nachverfolgung vorgelegt. Bei Kontakt mit einem Omikron-Fall gilt man ab sofort unabhängig von Impfung oder Genesung als K1-Person und muss für 14 Tage in Quarantäne, und das ohne Chance auf vorzeitige Beendigung. Daran halten sich auch die Bundesländer.
Bei bisherigen Corona-Varianten gilt eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen, wobei nach fünf Tagen ein Freitesten möglich ist. Geimpfte und Genesene können als K2-Person eingestuft werden. Schon vor Wochen mahnte der Virologe Norbert Nowotny, dass dies zu wenig sei: „Es ist wichtig, auch Geimpfte in Quarantäne zu stecken.“ Dies ist nun der Fall, wenn die neue Variante im Spiel ist.
In Wien bereits gelebte Praxis
Die strengeren Regeln bei Omikron-Fällen sind in Wien bereits gelebte Praxis, wie der Gesundheitsdienst MA15 am Montag bestätigte. Derzeit sind in der Bundeshauptstadt 11.166 Covid-Erkrankungen registriert, davon sind 32 Omikron-Verdachtsfälle. Von diesen wurden bisher sechs Fälle durch Sequenzierung positiv bestätigt und davon wiederum sind zwei inzwischen inaktiv, das heißt, schon wieder genesen.
Regelung im Burgenland bisher erst einmal angewendet
Das Burgenland setzt die Empfehlung des Gesundheitsministeriums ebenfalls bereits um und führt Kontaktpersonen von Omikron-Fällen als K1-Personen, die 14 Tage in Quarantäne müssen, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Bisher sei diese Regelung aber erst einmal zur Anwendung gekommen - nämlich bei den Kontaktpersonen der beiden Südafrika-Rückkehrer, bei denen Anfang Dezember als Erste im Burgenland die Omikron-Variante nachgewiesen wurde.
All jene Personen, die Kontakt mit einem Corona-Positiven hatten, werden im Rahmen des Contact Tracings als sogenannte Kontaktpersonen eingestuft:
Bei Kontakt mit einem Omikron-Fall gilt man hingegen unabhängig von Impfung oder Genesung als K1-Person und muss für 14 Tage in Quarantäne, und das ohne Chance auf vorzeitige Beendigung.
Salzburg schränkte Kontaktverfolgung in Schulen ein
Auch in Vorarlberg und Kärnten werden alle Kontaktpersonen von Omikron-Verdachtsfällen als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten - auch Geimpfte und Genesene. Am Ende der Absonderungszeit wird ein negatives PCR-Testergebnis benötigt. In Salzburg gelten dieselben Bestimmungen auch für den Schulbereich, bestätigte das Landesmedienzentrum. Das ist deshalb erwähnenswert, weil in Salzburg ansonsten das Contact Tracing im Schulbereich wegen der hohen Zahlen vorübergehend eingestellt wurde.
Auch die Steiermark wird sich beim Umgang mit der Omikron-Variante an die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums halten, „sobald ein Fall auftritt“, hieß es am Montag aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Bisher gibt es in der Steiermark aber erst einen Verdachtsfall.
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