Österreichische Unternehmen können seit 10. Dezember den Ausfallsbonus für November beantragen, um so bereits vor Weihnachten Geld zu bekommen. Von dieser Möglichkeit haben bereits 4500 Betriebe Gebrauch gemacht. In Summe würden in den kommenden Tagen knapp zehn Millionen Euro ausgezahlt. Der größte Teil der Anträge für den Ausfallsbonus kommt aus der Gastronomie. Die weiteren Branchen sind der Handel sowie Dienstleistungen.
„Wir haben die Wirtschaftshilfen immer wieder angepasst und auf Kritik der Vergangenheit reagiert: So ist die Beantragung jeweils schon ab dem 10. jeden Monats möglich. Bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent kann der Ausfallsbonus beantragt werden“, zieht Finanzminister Magnus Brunner in einer Stellungnahme eine erste Bilanz.
Mit dem Ausfallsbonus III bekommen Betriebe zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs erstattet, wenn ihre Umsätze im November und Dezember im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent sinken bzw. falls der Umsatz zwischen Jänner und März 2022 um 40 Prozent unter den Vergleichswerten von 2020 liegt. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Millionen Euro).
Der Verlustersatz III kommt bei einem Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent gegenüber dem identen Monat aus dem Jahr 2019 zum Tragen, es gilt dabei eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Es gilt ein maximaler Rahmen von zwölf Millionen Euro.
Für den Härtefallfonds Phase IV gilt analog zum Ausfallsbonus, dass im November und Dezember ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent und ab Jänner bis März 2022 von mindestens 40 Prozent vorliegen muss bzw. die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Die Ersatzrate beträgt 80 Prozent zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs, wobei der maximale Rahmen bei 2.000 Euro liegt.
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