Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat kurz vor Silvester ihre Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den Pokercasino-Betreiber Peter Zanoni eingestellt. Die WKStA hatte vermutet, dass Strache als damaliger Vizekanzler Österreichs Poker-König ein Glücksspielgesetz gegen einen Jacht-Urlaub versprochen haben soll. Dieser Verdacht hat sich aber nicht erhärtet.
Zanonis Anwalt Andreas Rest sprach gegenüber „Presse“ und „Standard“ von einer „positiven und erwartungsgemäßen Entscheidung“ der WKStA und deren Oberbehörden.
Straches Anwalt Johann Pauer fordert, dass der Gesetzgeber ein Recht auf Ersatz der angemessenen Verteidigungskosten umsetzt: „Es ist bereits das fünfte Strafverfahren, dass gegen meinen Mandanten eingestellt wurde, ohne dass dieser die aufgewendeten Verteidigungskosten ersetzt bekommen hat. Im Gegenteil: Es wurden sogar seine Ersparnisse beschlagnahmt, so dass die weitere Verteidigung massiv erschwert wird.“
Es ist bereits das fünfte Strafverfahren, dass gegen meinen Mandanten eingestellt wurde, ohne dass dieser die aufgewendeten Verteidigungskosten ersetzt bekommen hat.
Johann Pauer, Anwalt von Strache
Laut Pauer spielt es allerdings keine Rolle mehr, ob Strache rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wird, da die Verfahren an sich schon existenzbedrohend seien.
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