Jede Örtlichkeit, die nicht nur für einen beschränkten Personenkreis zugänglich ist, ist ab Dienstag vom Bettelverbot betroffen. Das gilt für Stiegenaufgänge vor Kirchen ebenso wie für Parkplätze vor Geschäften oder auch Stiegenhäuser in normalen Wohnhäusern.
Keine "Aktion scharf" geplant
Der Grazer Polizeidirektor Alexander Gaisch setzt vorerst auf eine sanftere Gangart: "Wir haben uns gut auf die neue Rechtslage vorbereitet. Eine 'Aktion scharf' oder eine Sonderkommission wird es aber nicht geben. Wir setzen vorerst auf Ermahnungen und Aufklärung. Erst wenn das nichts fruchtet, greifen wir schärfer durch."
Aktivisten demonstrieren am Dienstag
Die Polizei hat mehrere Mittel zur Verfügung: Bettler können weggewiesen werden, erbetteltes Geld kann beschlagnahmt werden, zudem sind Organmandate möglich. Gaisch: "Festnahmen wird es nur in sehr gravierenden Fällen geben." Angekündigt haben sich bereits Aktivisten, die am Dienstag gegen das Bettelverbot demonstrieren wollen. Gaisch: "Warten wir ab, was die Aktivisten tun. Wir entscheiden da von Einzelfall zu Einzelfall sehr genau. So könnte das Versammlungsverbot zur Anwendung kommen. Wir müssen aber die Härte zeigen, die die Polizei braucht, um das neue Gesetz durchzusetzen."
Der Grazer Armenpfarrer Pucher, der gegen das Verbot vor den Verfassungsgerichtshof gehen wird, gibt am Montag eine Pressekonferenz.
von Gerald Richter, "Steirerkrone"
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