Ist das die Wende? Tennisstar Novak Djokovic hatte aufgrund einer kürzlichen Covid-Infektion eine Impfbefreiung für die Einreise nach Australien, sagen die Anwälte des Serben in Gerichtsdokumenten, die die „BBC“ zitiert. Er habe damit über eine schriftliche Genehmigung der australischen Einwanderungsbehörde verfügt, bevor er in das Land reiste, lautet die Argumentation.
Novak Djokovic hat sich laut Angaben seiner Anwälte im vergangenen Monat mit Covid-19 angesteckt. Der serbische Tennisstar hätte demnach über eine schriftliche Genehmigung der australischen Einwanderungsbehörde verfügt, bevor er mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung von den Impfvorschriften in das Land reiste, lautet die Argumentation in der gerichtlichen Eingabe vom Samstag. Sein positives Testergebnis ist mit 16. Dezember datiert.
„Medizinische Ausnahme“ von Tennis Australia
Aufgrund dieser jüngsten Infektion, so Djokovics Anwälte, wurde dem Serben ein vorübergehendes Visum für die Einreise in das Land und eine „medizinische Ausnahme von der Covid-Impfung“ von Tennis Australia erteilt, welche zudem vom Bundesstaat Victoria organisiert worden war. In dieser Ausnahmebescheinigung sei festgehalten, dass der Spieler 14 Tage nach dem positiven Test im Dezember „in den letzten 72 Stunden kein Fieber oder Atemwegssymptome von Covid-19 hatte“.
Der offensichtlich nicht gegen Covid-19 geimpfte Djokovic befindet sich nach seinem Visums-Entzug bei der Einreise nach Australien in einem Hotel für Ausreisepflichtige. Am Montag soll eine gerichtliche Anhörung stattfinden.
Posting nach Corona?
Am 17. Dezember, also einen Tag nach dem positiven Test hatte Djokovic in den Sozialen Netzwerken allerdings Bilder gepostet, die ihn bei der Präsentation einer serbischen Sonderbriefmarke für ihn zeigen. Seine Covid-Infektion sei laut Angaben seiner Anwälte symptomlos verlaufen. Es wäre bereits Djokovic‘ zweite mit Covid-19. Der Serbe war bereits während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020, an der auch der Österreicher Dominic Thiem teilgenommen hatte, positiv auf das Coronavirus getestet worden. Damals hatte Djokovic das Ergebnis selbst publik gemacht. Warum das diesmal nicht der Fall war, ist unklar.
Die neuerliche Infektion soll aber die Grundlage für die medizinische Ausnahmegenehmigung darstellen, mit der Djokovic an den am 17. Jänner beginnenden Australian Open teilnehmen will. Eigentlich ist dafür eine Impfung vorgeschrieben. Djokovic, ein ausgesprochener Kritiker der Impfpflicht, hatte vor seinem Abflug nach Melbourne in den Sozialen Medien aber von einer Ausnahmeregelung für ihn berichtet. Seinen eigenen Impfstatus hat er nie offengelegt.
Visum entzogen
Wegen offenbar mangelhafter Dokumente entzogen die australischen Behörden Djokovic bei der Einreise aber das Visum. Diese Annullierung bekämpft der Tennisstar vor Gericht. Seine Anwälte fordern, dass Djokovic ehestmöglich das Quarantäne-Hotel verlassen darf, um sich auf die Australian Open vorbereiten zu können. Der 34-Jährige hofft in Melbourne auf seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Turniersieg. Er wäre damit vor Roger Federer und Rafael Nadal alleiniger Rekordhalter.
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