Novak Djokovic ist frei - vorerst. Der serbische Tennisstar durfte nach seinem Sieg vor Gericht in Melbourne am Montag in seine gemietete Unterkunft. Die australische Regierung dementierte Berichte über eine angebliche Festnahme des 34-Jährigen.
Australische und serbische Medien hatten zuvor berichtet, dass mehrere weiße Vans der Bundespolizei in die Tiefgarage des Bürogebäudes von Djokovics Anwälten gefahren waren. Demnach hätten die Beamten den Tennis-Profi und sein Team in Gewahrsam genommen.
Die Regierung dementierte die Berichte wenig später. Djokovic durfte das Gebäude verlassen und in seine Unterkunft fahren. Dabei wurde er von zahlreichen Fans bejubelt, die Polizei musste angesichts der chaotischen Zustände Pfefferspray einsetzen, weil die Lage zu eskalieren drohte.
Zuvor war dem Einspruch von Djokovic gegen seine verweigerte Einreise nach Australien stattgegeben worden. Die Regierung hatte angekündigt, sie erwäge im Falle einer Aufhebung der Einreiseverweigerung weitere Schritte, um Djokovic weiter das Visum zu verweigern.
Nach Informationen der australischen Zeitung „The Age“ wird Einwanderungsminister Alex Hawke nicht mehr am Montag darüber entscheiden, ob er von seinem persönlichen Recht Gebrauch macht, das Visum des serbischen Tennisstars doch wieder aufzuheben. Allerdings kann Hawke dies in den nächsten Tagen noch tun.
Der zuständige Richter Anthony Kelly hatte in der Verhandlung am Montag, in der die Anwälte von Djokovic ihre Sicht der Dinge darlegten, erklärt, er halte das Verhalten der Behörden für unverhältnismäßig. „Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?“, hatte Kelly gesagt.
Der Fall Djokovic sorgt seit Tagen für Wirbel weit über die Tennis-Szene hinaus. Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend die Einreise am Flughafen in Melbourne verweigert worden. Er konnte aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung, auch ohne Corona-Impfung einreisen zu dürfen, vorlegen. Djokovic wurde in ein Hotel für Ausreisepflichtige gebracht.
Der Serbe hatte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Laut den Gerichtsdokumenten gab die Seite von Djokovic an, dass dieser am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.
Ein positiver Corona-Test aus dem Dezember 2021 sollte ihm doch noch zur Teilnahme an den Australian Open verhelfen. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Es traten jedoch etliche Ungereimtheiten auf. Erstmals war der Tennis-Ausnahmespieler während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.