Mit „Aktion scharf“

2G-Regel im Handel: Kontrollpflicht in Kraft

Österreich
11.01.2022 10:48

Start der Kontrollpflicht der 2G-Regel im Handel: Seit Dienstag muss in Geschäften von Kunden ein gültiger Nachweis einer Impfung oder Genesung verpflichtend verlangt werden. In vielen Einkaufszentren setzt man auf Stempel, die bereits kontrollierte Kunden bekommen. Gleichzeitig startet aber auch die Kontrolle der Kontrolle. Neben Polizisten und Beamten der Bereitschaftseinheit führen auch Beamte in Zivil Überprüfungen in den Geschäften durch, ob sich die Betreiber an die Maßnahmen halten. Erfolgt keine Kontrolle, drohen empfindliche Strafen.

  • In jedem Bezirk werden Sonderstreifen nur zur Überwachung der Einhaltung der Corona-Maßnahmen im Rahmen einer „Aktion scharf“ unterwegs sein. Man werde flächendeckend alle Bereiche - Schwerpunkte sind Gastronomie, Handel und touristische Hotspots, aber auch Dienstleistungsbetriebe - inspizieren, hatte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Montag angekündigt.
  • Konkret muss spätestens beim Bezahlen der Ware der 2G-Nachweis des Kunden seitens des Geschäftes kontrolliert werden.
  • In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Nach einer 2G-Kontrolle im Eingangsbereich bekommen Kunden einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2G kontrolliert worden ist.

  • Bei den Kontrollen wird der Handel als Partner gesehen, wie betont wird. Denn auch die Polizei führt 2G-Überprüfungen bei Kunden weiterhin durch.
  • Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3600 Euro, hieß es am Dienstag im ORF-Morgenjournal.

  • Die 2G-Kontrollen im Handel gelten vorerst bis 20. Jänner 2022.
(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown - mittlerweile verlängert bis zum 20. Jänner -, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

„Wir sind nicht die Polizei“
Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. „Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei“, stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar. Am frühen Dienstagnachmittag soll es deswegen im Innenministerium einen Runden Tisch geben.

Maskenpflicht im Freien
Seit Dienstag, bis vorerst zum 20. Jänner, gilt auch die Maskenpflicht im Freien. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.

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