Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht, die Anfang Februar in Kraft treten soll, wird derzeit finalisiert. Abgewickelt werden müssen vor allem vorgesehene Geldstrafen von den Bezirkshauptverwaltungsbehörden - und umgekehrt Rechtsmittel gegen Bescheide an den Landesverwaltungsgerichten. Auf sie alle kommt viel Arbeit zu, vorübergehend wird deutlich mehr Personal nötig sein. Die Bundesländer bereiten sich schon darauf vor.
Die Regierung rechnet damit, dass heuer 1,8 Millionen Strafverfügungen ausgestellt werden, es in der Folge zu 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren (nach Einsprüchen) bei den Bezirkshauptmannschaften und zu 100.000 Verfahren bei den Landesverwaltungsgerichten kommt - wobei diese Schätzungen in der „wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ nach Meinung mancher Experten eher niedrig angesetzt sind.
150 Millionen Euro an Kosten bis 2024
In den nächsten Jahren (bis zum Ende der Befristung 31. Jänner 2024) sollten der Arbeitsanfall und damit auch die Kosten (laut Regierung rund 150 Millionen bis 2024) wieder deutlich zurückgehen. Die Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise Magistratischen Bezirksämter in Wien sowie die Landesverwaltungsgerichte brauchen also vorübergehend mehr Personal - und in einigen Ländern bereitet man sich schon darauf vor.
In Kärnten etwa wird für die Bezirkshauptmannschaften (ohne Magistrate) von einem personellen Mehrbedarf von rund 60 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) ausgegangen und für das Landesverwaltungsgericht von rund 20 VBÄ.
„Gehen davon aus, dass Bund den Ländern die Mehrkosten ersetzen wird“
Oberösterreich rechnet „mit bis zu 150 zusätzlichen Vollzeitstellen bei den Bezirksverwaltungsbehörden“. Die Kosten sollte freilich (wie auch dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist) letztlich der Bund tragen: „Grundsätzlich gehen wir natürlich davon aus, dass der Bund den Ländern sämtliche aus dem gegenständlichen Rechtsetzungsvorhaben resultierenden Mehrkosten ersetzen wird“, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).
Steiermark rechnet mit bis zu 200 zusätzlichen Dienstposten
In der Steiermark geht man von 150 bis 200 zusätzlichen Dienstposten für die Umsetzung der Impfpflicht aus“, schilderte Landesamtsdirektorin Brigitte Scherz-Schaar. Die Gehälter und Räumlichkeiten für 200 Vollzeitäquivalente werden rund 17 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. In diese Zahlen ist das Grazer Magistrat eingerechnet, aber die Berechnungen sind exklusive Richter und Amtsärzte, die sich im weiteren Verlauf von Einsprüchen noch mit den Fällen beschäftigen müssten.
Laut Scherz-Schaar geht man in diesem „mittleren Szenario“ davon aus, dass in der Steiermark 150.000 bis 200.000 bisher nicht geimpfte Menschen von der Impfpflicht betroffen sein werden. Durch die laufende Omikron-Welle könnte sich aber auch noch einiges verschieben. Unklar ist auch noch, ob man überhaupt die 200 zusätzlichen Köpfe auf dem Arbeitsmarkt bekommt. „Das wird eine Herausforderung“, so die Landesamtsdirektorin. Man werde mit Sicherheit zusätzlich in den Abteilungen umschichten und neue Prioritäten setzen müssen.
Regierung hält an Plänen fest
Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben bereits betont, dass es keine großen Änderungen und keine Verschiebung in Sachen Impfpflicht geben wird. Einwände wurden im Zuge der Begutachtung viele deponiert - nicht nur die von zahllosen Privatpersonen vorgebrachte komplette Ablehnung, die den allergrößten Teil der 108.325 Stellungnahmen ausmachte.
Wird Gesetz bereits nächste Woche beschlossen?
Schon kommenden Montag soll über den Entwurf im Gesundheitsausschuss - auch mit einem Expertenhearing - beraten werden. Ende der nächsten Woche stehen reguläre Nationalrats-Sitzungen am Programm, bei denen das Gesetz dann schon beschlossen werden könnte. Nach der Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 3. Februar könnte die Impfpflicht dann tatsächlich „Anfang Februar“ starten - woran Nehammer und Mückstein ungeachtet so mancher Rufe nach Verschiebung (u.a. auch seitens der Wirtschaftskammer) festhalten wollen.
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