Da mit mehr als 100.000 Stellungnahmen bereits beim Impfpflicht-Begutachtungsverfahren alle Rekorde gebrochen wurden, scheint eine Klagsflut nach der Einführung garantiert. Experten erklären, was danach passiert und wann eine höchstgerichtliche Entscheidung fallen könnte. Indes wird im Parlament weiter am Gesetz gewerkt.
Noch lange bevor die Impfpflicht einer Geltung überhaupt nahegekommen ist, sorgte sie schon für enormen Widerstand: Dank mobilisierter Impfgegnerschaft gab es rund 108.000 Stellungnahmen zum Entwurf; und das könnte nur ein Vorgeschmack auf das juristische Nachspiel des Ganzen sein.
Fall für den Verfassungsgerichtshof
Denn ab dem ersten Tag des Vollzugs dieses Gesetzes kann sich jedenfalls jeder Vakzin-Verweigerer via Individual-Antrag direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, sagt Experte Bernd-Christian Funk. Auf eine Strafe müsste man dafür nicht warten. Dazu kommt, dass Gestrafte via Verwaltungsgericht dagegen vorgehen können.
Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger fügt hinzu, dass dies aber dauern würde: Schließlich müssten die Bezirksverwaltungsbehörden in kürzester Zeit „Hunderttausende Strafverfügungen“ ausstellen, die zu erwartenden Beschwerden würden wohl erst später abgearbeitet. Der Verwaltungsgerichtshof befürchtet jedenfalls schon jetzt einen großen Rückstau und fordert mehr Personal. Schneller käme also wohl eine Entscheidung durch den VfGH, sagt Bußjäger.
Kippt das Gesetz?
Eine Antwort auf die große Frage, ob die Impfpflicht gekippt wird oder nicht, erwartet er nach rund einem halben Jahr. Das sieht auch Funk so. Wie wahrscheinlich ein Kippen des Gesetzes ist, vermögen die Experten kaum einzuschätzen. „Aber das Risiko besteht natürlich“, sagt Bußjäger. In der Frage, was dann passieren würde, droht man in ein „juristisches Minenfeld“ zu stolpern.
Um das zu vermeiden, forderte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried bei den Gesprächen im Parlament über die Impfpflicht, dass deren „Verfassungsmäßigkeit laufend durch ein Expertengremium überprüft wird“.
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