Attest nicht anerkannt

Test im Freien: Jason (9) „instrumentalisiert“

Steiermark
14.01.2022 15:26

Jener Fall rund um einen neunjährigen Buben, der am Dienstag in der Steiermark aufgrund einer angeblichen Maskenunverträglichkeit einen Test bei Minusgraden im Freien geschrieben hat, nimmt Fahrt auf: Laut Bildungsdirektion wurde das von den Eltern vorgelegte ärztliche Attest zur Maskenbefreiung nicht anerkannt. Die FPÖ hatte den Vorfall gemeinsam mit den Eltern des Kindes publik gemacht. Die Kinderanwaltschaft spricht jetzt von der „Instrumentalisierung des Kindes“.

Je mehr über den Fall, der sich am Dienstag in - oder besser gesagt vor - einer Schule im weststeirischen Voitsberg zugetragen hat, bekannt wird, desto grotesker wird es: Im Mittelpunkt der unschönen Causa steht der neun Jahre alte Volksschüler Jason.

Bub „wollte Test schreiben“
Der Bub könne laut seinem Vater aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen. Am Sonntagabend legte die Familie der Schule ein ärztliches Maskenbefreiungsattest vor. Das hatte schlimme Konsequenzen für Jason: Denn ohne Maske, darf er die Schule nicht betreten. Am Dienstag fand jedoch ein Sachunterrichtstest statt, an dem der Bub laut Eltern unbedingt teilnehmen wollte. Zusammen mit der Lehrerin entschieden die Erziehungsberechtigten, dass der Neunjährige den Test im Freien schreibt. Das sei laut Bildungsdirektion allerdings nicht rechtens gewesen.

Eltern mit Test im Freien einverstanden
Die Eltern knipsten trotz ihres Einverständnisses ein Bild ihres Buben beim Testschreiben im Freien, die FPÖ wurde involviert, das Foto wurde in sozialen Medien verbreitet, die Familie trat in diversen Medien auf - der Skandal war perfekt. Am Dienstag soll deshalb auch eine Demonstration gegen die Schulleitung stattfinden. „Die Demo ist bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet, aber es wird erst in Absprache mit der Polizei entschieden, ob sie stattfinden darf“, so Bürgermeister Bernd Osprian zur „Krone“.

Fest steht jedenfalls: Egal, ob freiwillig oder nicht, der Bub hätte den Test nicht im Freien schreiben dürfen.

Keine dienstrechtlichen Konsequenzen 
Für Jasons Lehrerin und die Schuldirektorin hat der Vorfall laut aktuellen Informationen der Bildungsdirektion dennoch keine dienstrechtlichen Konsequenzen. So habe der Vater selbst vorgeschlagen, dass das Kind den Test - bei dem es sich zudem lediglich um eine sogenannte freiwillige Informationsfeststellung handelte - im Freien schreibt. Die Eltern hätten überdies für diesen Zeitraum die Aufsicht ihres Kindes übernommen.

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Eine eingehende Prüfung der Bildungsdirektion hat ergeben, dass keinerlei dienstrechtliches Fehlverhalten festgestellt werden konnte.

Bildungsdirektion Steiermark

Die Bildungsdirektion räumte aber ein, dass die „Vorgangsweise im vorliegenden Fall sehr unglücklich gewählt“ wurde. Konsequenzen hat das Ganze nun nur für den kleinen Jason. Denn wie am Freitag bekannt wurde, wurde das vorgelegte Maskenbefreiungsattest abgelehnt. Hauptgrund: Das Attest sei von einem als impfkritisch bekannten Arzt aus Graz ausgestellt worden.

„Öffentliche Bloßstellung“
Die Kinderanwaltschaft zeigte sich am Freitag gegenüber dem ORF entrüstet über die gesamte Causa - und schießt vor allem gegen die Eltern des Buben. Diese hätten ihn vor einer derartigen Situation schützen müssen. „Aus unserer Sicht, und wir haben ja ganz klar den Zugang der Kinderrechte, ist es absolut eine Instrumentalisierung von einem Kind, das mit neun Jahren die Tragweite dieser ganzen Geschichte ja überhaupt nicht abschätzen kann. Und es ist nicht im Sinne des Kindswohls, dass man Kinder oder auch Jugendliche in solche Situationen bringt“, so die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac, die in diesem Zusammenhang von „öffentlicher Bloßstellung“ und „Missbrauch“ spricht.

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Es ist nicht im Sinne des Kindswohls, dass man Kinder oder auch Jugendliche in solche Situationen bringt.

Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac

In neuer Schule „gut aufgenommen“
Jason wechselte mittlerweile die Schule. Laut Bildungsdirektion sei er an dem neuen Standort „gut aufgenommen“ worden und würde die Covid-Bestimmungen einhalten. Das heißt: Der Bub muss auch in der neuen Schule eine Maske tragen. Es sei denn, seine Eltern organisieren ein neues Attest ...

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