Niemand wollte es, nun kommt es doch: Das Gesetz zur Impfpflicht wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Die Regelung, die für alle Personen ab 18 Jahren gilt, startet auf die sanfte Tour - mit einer Eingangsphase ohne Kontrollen und Strafen. Danach reicht der Rahmen für die Bußgelder von 600 bis 3600 Euro. Ändert sich die Situation, kann das Gesetz wieder außer Kraft gesetzt werden.
Die Impfpflicht wird ab Anfang Februar in drei Phasen eingeführt. In der Eingangsphase, die bis 15. März dauert, wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. In dieser Zeit wird nicht kontrolliert.
Erst danach (Phase zwei) beginnen die Überprüfungen, etwa im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr: Wer ungeimpft ertappt wird, muss mit einer Anzeige rechnen (krone.at berichtete ausführlich). Die Höhe der Strafen reicht von 600 Euro bis 3600 Euro, wenn Einspruch erhoben wird. Das Bußgeld richtet sich nach der Einkommens- und Vermögenssituation. Eine Beugehaft oder Ersatzfreiheitsstrafen gibt es nicht.
In der dritten Phase bekommen Ungeimpfte dann einen Impftermin zugeordnet. Wenn sie diesen nicht einhalten, bekommen sie, nach Erinnerungen, automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt. „Im besten Fall“ werde diese Phase aber gar nicht gebraucht, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).
Das Impfen ist der beste Garant dafür, dass wir gemeinsam, als eine Gesellschaft, in Freiheit leben können.
Bundeskanzler Karl Nehammer
Gültig ist die Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren - und nicht wie ursprünglich geplant ab 14 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwangere und jene, die aus medizinischen Gründen - diese sind jedoch noch nicht näher definiert - nicht geimpft werden können. Genesene sind für sechs Monate ausgenommen.
Regierung von Maßnahme überzeugt
Die technische Umsetzung der Maßnahme kann, wie die zuständigen bei der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) bereits erklärten, frühestens Anfang April erfolgen. Die Regierung ist dennoch von der Maßnahme, die als „ultima ratio“, also als letztes Mittel, bezeichnet wird, überzeugt.
Seit der Ankündigung der Impfpflicht ist die Zahl der Zweitstiche um zehn Prozent und jene der Drittstiche um 30 Prozent gestiegen.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
Gesetz kann wieder außer Kraft gesetzt werden
„Seit der Ankündigung der Impfpflicht ist die Zahl der Zweitstiche um zehn Prozent und jene der Drittstiche um 30 Prozent gestiegen“, sagt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler stellt klar, dass das Gesetz wieder aufgehoben werden kann, wenn eine Pflicht nicht mehr nötig oder die Impfung gegen eine neue Variante nicht wirksam ist.
Viele Fragen offen
Viele Fragen blieben bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs unbeantwortet: Etwa wie viele Personen von der Impfpflicht ausgenommen sind, welche Impfquote überhaupt erreicht werden soll, wie hoch der Personalaufwand für geschätzte hunderttausend Beschwerdeverfahren im Jahr 2022 sein wird oder wie viele Personen sich wohl für 3600 Euro von der Impfpflicht freikaufen. Das Wichtigste wird aber sein, dass das Gebot besser kontrolliert wird als Maskenpflicht und 2G. Sonst bleibt das Gesetz zahnlos.
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